Empfehlungsvorlage - VO/0316/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg (Friedhofssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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05.12.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg
hat in seiner Sitzung am 19.09.2006 beschlossen auf den Friedhöfen der Stadt
Wegberg die Bestattungsform "Wiesengräber" zu ermöglichen, soweit
dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist.
Zur Umsetzung dieses
Beschlusses ist es erforderlich die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen
der Stadt Wegerg (Friedhofssatzung) zu ändern.
In der Anlage ist eine
überarbeitete Version der Friedhofssatzung beigefügt, in der die für die
Ausführung des o. a. Beschlusses notwendigen Änderungen dargestellt sind. Neben
den redaktionellen Änderungen, die sich aus der o. a. Problematik ergeben, sind
besonders die neu eingefügten §§ 13a und 22a zu beachten.
Darüber hinaus wird
vorgeschlagen den § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung mit folgender Begründung zu
ändern:
Mit der geltenden
Friedhofssatzung wird im § 26 Abs. 2 den Nutzungsberechtigten auch die
Möglichkeit eingeräumt, nach Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit die Grabstätte
selber abzuräumen. Dies hat in den letzten Jahren immer häufiger zu Problemen
geführt, da die Abräumungen nicht satzungsgemäß durchgeführt wurden (es wurde
nur oberflächlich abgeräumt, Betonfundamente blieben in der Erde).
Dies führt zu einem
teilweise erheblichen Verwaltungsaufwand (Kontrolle, mehrmaliges Anschreiben
der Betroffenen) und zu Schwierigkeiten beim Aushub für eine Folgebestattung.
Es wird deshalb
vorgeschlagen, den § 26 der Friedhofssatzung dahin gehend zu ändern, dass
Grababräumungen nur noch von der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden. Das
geschieht selbstverständlich im Normalfall immer in Absprache mit dem
Nutzungsberechtigten.
Im Zusammenhang mit der
Einführung der neuen Bestattungsform „Wiesengrab“ wurde seitens des
Rates noch einmal darum gebeten alle Arbeiten des Baubetriebshofes im Bereich der
Friedhofspflege- und Unterhaltung sowie der Bestattungen dem Rat vorzulegen.
Dazu sollten die Arbeitsstunden anhand der Aufzeichnungen aus dem
Erfassungsprogramm "Regie 68" detailliert dargestellt werden.
In der zweiten Anlage zu
dieser Vorlage steht Ihnen die Zusammenstellung des Baubetriebshofes über die
geleisteten Arbeitsstunden auf den städtischen Friedhöfen zur Verfügung. Die
dort aufgeführten Stunden werden dem Fachbereich „Bürgerservice und
Sicherheit“ als Auftraggeber durch den Auftragnehmer „Baubetriebshof“
mit den vereinbarten Stundensätzen bzw. vorkalkulierten Beträgen in Rechnung
gestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, er möge die
Friedhofssatzung mit Wirkung zum 01.01.2007 in der Form der Verwaltungsvorlage
neu beschließen. Die Zusammenstellung des Baubetriebshofes über die geleisteten
Arbeitsstunden möge er zur Kenntnis nehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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724,9 kB
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