Empfehlungsvorlage - VO/0318/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 19. September 2006 beschlossen, künftig die Bestattungsform "Wiesengrab" auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg einzuführen. In diesem Zusammenhang liegt Ihnen die Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg (Friedhofsatzung) vor.

Ausfluss dieser Satzungsänderung ist, dass die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) zu ändern ist, indem der zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif um einige Punkte ergänzt wird.

Die Gebühren sind laut o. a. Ratsbeschluss so zu berechnen, dass eine kostendeckende Pflege durch den Baubetriebshof über die Ruhezeit von 30 Jahren sicher gestellt ist.

Aufgrund des Änderungsbeschlusses, der sagt, dass auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet "Wiesengrabfelder" wenn möglich eingerichtet werden sollen, entstehen auch kleinere Wiesengrabfelder. Dadurch bedingt wurden die Kosten des Bauhofes gegenüber der bisherigen Beratung neu berechnet (s. Anlage).

Diese Mischkalkulation führt unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage vom 19.09.2006 dargestellten Eckpunkte zu folgender Berechnung:

 

a) Pflege einer Wiesengrabstätte:

 

1.785,00 Euro bei 30 Gräbern, bezogen auf 100 qm,

   805,00 Euro bei 8 Gräbern, bezogen auf 25 qm.

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Daraus ergeben sich im Mittel

 

2.590, 00 Euro: 38 Gräber = 68,16 Euro x 30 Jahre = 2.044.80 Euro

 

Unter Berücksichtigung von Zinserträgen und Preissteigerungsrate (s. Anlage) erhöht sich der vorgenannte Betrag auf 2.200,00 Euro.

 

Der Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung ist somit unter Punkt 6.7 um den Tarif - Pflege eines Wiesengrabes 2.200,00 Euro - zu ergänzen.

 

b) Erhöhter Aufwand des Baubetriebshofes

 

Laut Berechnung des Baubetriebshofes (s. Anlage) ergibt sich auch bei den Bestattungsgebühren ein erhöhter Aufwand (Schutz vor Fahrspuren auf der Wiesenfläche, Abtransport des ausgehobenen Erdreiches).

Aus der bestehenden Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich im Gebührentarif unter Position 2.1.1 (Bestattungsgebühr bis 5. Lebensjahr) eine Gebühr von 160,00 EUR sowie unter

Position 2.2.1 (Bestattungsgebühr ab 5. Lebensjahr) eine Gebühr von 487,00 EUR. Ausgehend von den o. a. Angaben des Baubetriebshofes und den z.Zt. geltenden Stundensätzen des Baubetriebshofes sind die vorgenannten Gebühren für Wiesengräber jeweils um 108,00 EUR (3 Std. X 36,00 EUR) zu erhöhen.

 

Im Gebührentarif sind unter dem Punkt „Bestattungsgebühren“ somit zwei neue Positionen einzufügen, und zwar:

 

2.1.1.1

Wiesengrabstätten - Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr -

268,00 Euro

2.2.4

Wiesengrabstätten - Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr -

595,00 Euro

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, er möge die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg mit Wirkung ab dem 01.01.2007 in der Form der Verwaltungsvorlage neu beschließen.

 

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Anlagen

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