Entscheidungsvorlage - VO/0322/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.11.2006 betreffend "Verkaufsoffener Sonntag" am 03.12.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 20.12.2005 beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. an folgenden
Terminen verkaufsoffene Sonntage für die Innenstadt der Stadt Wegberg:
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07.05.2006 |
- Frühlingsfest |
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10.09.2006 |
- Herbstfest |
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05.11.2006 |
- Martinsfest |
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03.12.2006 |
- Weihnachtsmarkt |
Durch den Rat der Stadt Wegberg wurde am 28.03.2006 eine
ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei verkaufsoffenen
Sonntagen mit den oben genannten Termine ohne den 03.12.2006 erlassen. Nach §
14 Absatz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss durften Sonntage im Dezember bis
zur Gesetzesänderung vom 16.11.2006 noch nicht freigegeben werden, so dass für
den Weihnachtsmarkt am 03.12.2006 weder am 28.03.2006 noch am 30.05.2006 eine
Freigabe erfolgen konnte.
Am 02.05.2006 beantragte die Werbegemeinschaft einen weiteren
verkaufsoffenen Sonntag für den 02.07.2006. Da gleichzeitig der Radwandertag,
der Euregio-Markt sowie ein mittelalterlicher Markt am Forum stattfanden,
rechnete die Werbegemeinschaft mit entsprechendem Zustrom für die geöffneten
Geschäfte. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss daher am 30.05.2006 einen
zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag für die Innenstadt Wegberg am 02.07.2006.
Nach Änderung des Gesetzes zur Regelung
der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006, welches
einen Adventsonntag als verkaufsoffenen Sonntag erlaubt, beantragte die Werbegemeinschaft
Wegberg mit Schreiben vom 16.11.2006 anlässlich des Weihnachtsmarktes am 2.12.
/ 3.12.2006 einen verkaufsoffenen Sonntag in Wegberg.
Der bereits bewilligte verkaufsoffene Sonntag am 05.11.2006 zum
Martinsfest hat nicht stattgefunden, eine Öffnung der Geschäfte unterblieb. Da
somit nur drei verkaufsoffene Sonntage in Anspruch genommen wurden, kann ein
weiterer verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2006 entsprechend der gesetzlichen
Neuregelung zugelassen werden.
Dringlichkeitsentscheidung
Eine Entscheidung über den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss
innerhalb des Sitzungskalenders ist zeitlich nicht mehr möglich. Daher wird für
einen Beschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung
folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 erlassen:
Ordnungsbehördliche
Verordnung
über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Abs. 1
und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -
LÖG NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit
§ 1 der Verordnung zur Regelung
von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und
den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) wird von der Stadt Wegberg als örtlicher
Ordnungsbehörde im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 des ersten Teils des
Gesetzes vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S.498) mit Datum vom 22.11.2006 beschlossen:
Die Ordnungsbehördliche
Verordnung vom 28.03.2006, über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der
Innenstadt der Stadt Wegberg, geändert am 30.05.2006, wird wie folgt ergänzt:
§ 1
An Stelle des verkaufsoffenen Sonntags 05.11.2006, der nicht
stattgefunden hat, dürfen Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg
am Sonntag, den 03.12.2006, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
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Gez. Hedwig Klein Bürgermeisterin |
Gez. Reinhold Pillich Ratsherr |
Gez. Joseph Bertrams Ratsherr |
Gez.Eleonore Zimmermann Ratsfrau |
