Entscheidungsvorlage - VO/0322/06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 20.12.2005 beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage für die Innenstadt der Stadt Wegberg:

 

07.05.2006

- Frühlingsfest

10.09.2006

- Herbstfest

05.11.2006

- Martinsfest

03.12.2006

- Weihnachtsmarkt

 

Durch den Rat der Stadt Wegberg wurde am 28.03.2006 eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen mit den oben genannten Termine ohne den 03.12.2006 erlassen. Nach § 14 Absatz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss durften Sonntage im Dezember bis zur Gesetzesänderung vom 16.11.2006 noch nicht freigegeben werden, so dass für den Weihnachtsmarkt am 03.12.2006 weder am 28.03.2006 noch am 30.05.2006 eine Freigabe erfolgen konnte.

Am 02.05.2006 beantragte die Werbegemeinschaft einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag für den 02.07.2006. Da gleichzeitig der Radwandertag, der Euregio-Markt sowie ein mittelalterlicher Markt am Forum stattfanden, rechnete die Werbegemeinschaft mit entsprechendem Zustrom für die geöffneten Geschäfte. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss daher am 30.05.2006 einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag für die Innenstadt Wegberg am 02.07.2006.

Nach Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006, welches einen Adventsonntag als verkaufsoffenen Sonntag erlaubt, beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg mit Schreiben vom 16.11.2006 anlässlich des Weihnachtsmarktes am 2.12. / 3.12.2006 einen verkaufsoffenen Sonntag in Wegberg.

Der bereits bewilligte verkaufsoffene Sonntag am 05.11.2006 zum Martinsfest hat nicht stattgefunden, eine Öffnung der Geschäfte unterblieb. Da somit nur drei verkaufsoffene Sonntage in Anspruch genommen wurden, kann ein weiterer verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2006 entsprechend der gesetzlichen Neuregelung zugelassen werden.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Eine Entscheidung über den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss innerhalb des Sitzungskalenders ist zeitlich nicht mehr möglich. Daher wird für einen Beschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 erlassen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit  § 1  der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde im Wege   einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 des ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S.498) mit Datum vom 22.11.2006 beschlossen:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 28.03.2006, über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der Innenstadt der Stadt Wegberg, geändert am 30.05.2006, wird wie folgt ergänzt:

 

§ 1

 

An Stelle des verkaufsoffenen Sonntags 05.11.2006, der nicht stattgefunden hat, dürfen Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am Sonntag, den 03.12.2006, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 

 

 

Gez. Hedwig Klein

Bürgermeisterin

Gez. Reinhold Pillich

Ratsherr

Gez. Joseph Bertrams

Ratsherr

Gez.Eleonore Zimmermann

Ratsfrau

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es fallen keine Kosten an.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.

Loading...