Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2173/12
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.07.2012 betreffend "Handhabung und Nutzung Dienstwagen des Bürgermeisters"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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06.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 18.07.2012 hat die SPD-Fraktion gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Stadt Wegberg beigefügte Anfrage gestellt:
Handhabung und Nutzung Dienstwagen des Bürgermeisters
Zu dieser Anfrage teile ich folgendes mit:
Die Nutzung des Dienstfahrzeuges Mercedes-Benz B 170 war Gegenstand der Sitzung des Rates am 22.12.2009. In dieser Sitzung wurde durch die Verwaltung in der Beratungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 9 mitgeteilt, dass das Dienstfahrzeug vorrangig für dienstliche Fahrten des Bürgermeisters , des Verwaltungsvorstandes sowie der Mitarbeiter/innen des Dezernates I (damalige Fachbereiche 101 bis 103) eingesetzt werden sollte. Darüber hinaus hatte der Rat in dieser Sitzung entschieden, dass
a) die private Nutzung des Dienstfahrzeuges Mercedes-Benz B 170 durch den Bürgermeister unter der Maßgabe gestattet wird, dass der Bürgermeister die private Nutzung durch Eintragungen in ein Fahrtenbuch nachweist und für jeden gefahrenen Kilometer eine Entschädigung in Höhe von 0,30 EUR an die Stadtkasse entrichtet.
b) Fahrten des Bürgermeisters zwischen Wohnung und Dienststelle den steuerlichen Vorschriften entsprechend als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
Dieser Beschluss vom 22.12.2009 wurde folgerichtig am 08.01.2010 in der internen Dienstanweisung für die Benutzung von Dienstfahrzeugen in der Stadtverwaltung Wegberg umgesetzt. Zuständig für den Erlass von Dienstanweisungen ist der Bürgermeister (im Vertretungsfalle: sein Erster Beigeordneter), der sich hierbei seines Fachbereiches Zentrale Verwaltungssteuerung bedient.
Die Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister bewegte sich im Rahmen des geltenden Ratsbeschlusses und der internen Dienstanweisung für die Benutzung von Dienstfahrzeugen in der Stadtverwaltung Wegberg und steht damit im Einklang mit dem geltenden Recht.
Die genannte Beschlusslage ergibt sich transparent aus den Niederschriften über die Ratssitzung vom 22.12.2009. Darüber hinaus erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2012 ein umfassender Bericht über die Art, den Umfang und die Nutzer des Dienstwagens. Die Niederschriften stehen allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem ALLRIS sowie der interessierten Öffentlichkeit im Bürgerinformationssystem zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Unabhängig von der geltenden Beschlusslage hat sich der Bürgermeister dazu entschieden, den Dienstwagen mit Ablauf des 31.07.2012 nicht mehr für private Zwecke und/oder Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle zu nutzen, obwohl der Rat dem Bürgermeister dieses Recht bei 29 Zustimmungen, 0 Ablehnung und 7 Enthaltungen am 22.12.2009 ausdrücklich zugebilligt hatte.
Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die Nutzung aller städtischen Dienstfahrzeuge im Rahmen der geltenden rechtliche Vorgaben erfolgt und weiterhin erfolgen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,8 kB
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