Mitteilungsvorlage - VO/2181/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.05.2012 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN schnellstmöglich Hinweisschilder an der B221n aufzustellen, welche auf die relevanten Ziele der Gastronomie, dem Einzelhandel und Tourismus im Ortsteil Wegberg-Arsbeck hinweisen.

 

Als Begründung wurde genannt, dass seit Fertigstellung der Bundesstraße 221n als Umgehung unter anderem der Ortsteil Arsbeck verringerte Gäste- und Kundenzahlen im Bereich der Gastronomie und Einzelhandel verzeichnet. Laut Antrag sollte Wegberg, als die Stadt der Mühlen, die den Tourismus auch als Einnahmequelle fördert, alles Notwendige tun, um das wieder zu ändern.

 

Als amtliche Hinweisschilder auf bestimmte gewerbebetriebliche Einrichtungen, die für den Straßenverkehr und seine Teilnehmer von Interesse sind, kommen insbesondere die Verkehrszeichen gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung in Betracht. Hier handelt es sich um Hinweise auf Erste Hilfe, Pannenhilfe sowie die Polizei. Dies sind aber nur allgemeine, nicht betriebsbezogene und erst recht keine werbenden Hinweise. Alle weiteren Hinweise würde nach der Straßenverkehrsordnung eine Sondernutzung darstellen da der Gemeingebrauch an der Straße in einem mehr als nur unerheblichen Maß eingeschränkt wird bzw. die Einrichtung der Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z.B. Laternenmasten, Geländerpfosten u.ä.). Unter diese Art von Sondernutzung fallen auch Firmenschilder, Sammelschilder auf einzelne Firmen oder Branchen sowie Wegführungsschilder (häufig in Pfeilform).

 

Die hier aufgeführten Ziele im Bereich des Einzelhandels sowie der Gastronomie im Ortsteils Arsbeck sollen laut Antrag an der B221n (Umgehungsstraße Arsbeck) ausgewiesen werden.

 

Die Erlaubnis für die erforderliche Sondernutzung wird gemäß Abschnitt 7 der Richtlinien über Nutzungen an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) an freien Strecken durch die Straßenbaubehörde, hier dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach erteilt. Es ist durch den jeweiligen Gewerbetreibenden ein separater Antrag auf Sondernutzung zu stellen um eine Hinweis- bzw. Werbebeschilderung anbringen zu können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine.

Alternativen:

 

Keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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