Mitteilungsvorlage - VO/2183/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU Fraktion vom 05.04.2012 Ausschilderung des Gewerbegebietes "Wegberger-Oval"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Bürgermeister/ Dezernat I; Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Brocker, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
04.09.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU Fraktion beantragte mit Schreiben vom 05.04.2012 die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Ausschilderungen auf das Gewerbegebiet Wegberg Oval auffälliger hinzuweisen.
Als Begründung wurde genannt, dass nachdem nunmehr durch Fällung des Baumbestandes, das Gewerbegebiet Wegberg Oval auch als zu vermarktendes Gewerbegebiet in der Örtlichkeit deutlich zu erkennen ist und es ein primäres Ziel sein muss, zeitnah diese Gewerbeflächen zu vermarkten, sollte dieses Bemühen durch eine verbesserte Ausschilderung dieses Gebietes unterstützt werden.
Die derzeitige Ausschilderung durch Hinweisschilder stellt sich nach Meinung der CDU-Fraktion als unzureichend dar.
Bereits im Bereich der Abfahrten an den Bundesautobahnen (BAB 52 und BAB 46) sowie an den Bundesstraßen B 57 und B 221 sollten an den Stadtgrenzen entsprechende Hinweisschilder potentielle Interessenten für das Gewerbegebiet gezielt ins Gewerbegebiet Wegberg Oval lenken.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung laut Antrag ggf. und soweit erforderlich in Abstimmung mit den entsprechenden Straßenbaulastträgern Maßnahmen ergreifen um diese Ausschilderung für das Gewerbegebiet Wegberg Oval zu realisieren.
Durch die Tatsache, dass zu dem oben genannten Ziel ein erheblicher Ziel- und Quellverkehr tatsächlich stattfindet, dessen ordnungsgemäß geführte Abwicklung ohne diese Wegweisung zu erheblichen Störungen des Verkehrsablaufes oder sogar zu Beeinträchtigungen für die Sicherheit des Verkehrs führen würde, wird für dieses private Ziel eine amtliche Wegweisung erfolgen.
Es wurden bereits Abstimmungsgespräche mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgenommen. Hier findet in den kommenden Wochen eine Standortbestimmungen im Einvernehmen mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
