Entscheidungsvorlage - VO/2186/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für den Bereich Am Bahnhof / Heidekamp wurde im Jahre 2000 der Bebauungsplan I-35, Wegberg – Heidekamp rechtskräftig. Die geplante neue Wohnbebauung (An der Spinnerei) wurde zwischenzeitlich realisiert. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan  das bestehende Wohnhaus im Eckbereich Heidekamp / Am Bahnhof als überbaubare Fläche sowie weitere vier überbaubare Flächen innerhalb des parkähnlichen Grundstückes zwischen der Bebauung An der Spinnerei und dem Heidekamp fest. Dieses Grundstück wurde zwischenzeitlich in drei Teilflächen  parzelliert. Für die südliche Teilfläche (Flurstücke 1215 und 730 / siehe Anlage 1 und 2) wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Durch die Bauvoranfrage möchte der Antragsteller klären, ob das Gebäude teilweise und die Garagen insgesamt außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden können. Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass die Baufenster des Bebauungsplanes innerhalb des parkähnlichen Bereiches ohne Rücksicht auf den Baumbestand und konkreter Überlegung zur Nutzung seinerzeit festgesetzt wurden. Er hat sich mit Schreiben vom 15.07.2012 verpflichtet die auf seinem Grundstück festgesetzte zweite überbaubare Fläche nicht in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren legt der Antragsteller besonderen Wert auf die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes auf dem restlichen Grundstück.

 

Im Verfahren wurden die Untere Landschaftsbehörde und das Forstamt beteiligt. Beide Behörden stimmen aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes den Bebauungsabsichten zu. Durch die Landschaftsbehörde wurde wegen des Alters des Bebauungsplanes jedoch eine Artenschutzuntersuchung gefordert. Hierzu ist der Antragsteller bereit.

 

Das vorgesehene Baugrundstück wurde von Seiten der Bauaufsicht besichtigt. Im Bereich der geplanten Bebauung befindet sich kein alter Baumbestand. Der Standort des Gebäudes wurde im Bereich einer Lichtung platziert. Der Bebauungsplan sieht eine Erschließung über eine noch herzustellende Wendeanlage von der Straße „An der Spinnerei“ vor. Das Wohnhaus wurde so positioniert, dass ausreichend Gehölzbestand mit größeren Bäumen entlang des südlich verlaufenden Wirtschaftsweges verbleiben kann.

 

Gegen die beantragte Befreiung bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken, da im Verhältnis zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die vorliegende Planung eine maßvollere Bebauung realisiert werden kann  und zugleich der waldähnliche Charakter an dieser Stelle erhalten bleibt. Der Verzicht auf eine weitere Bebauung wird durch Baulast gesichert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stimmt im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid vom 19.04.2012 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 66, Flurstück 1215 der beantragten Befreiung auf Überschreitung der überbaubaren Fläche zu.

Reduzieren

Anlagen

Loading...