Entscheidungsvorlage - VO/2191/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.08.2012 hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg rügt das Verhalten des Herrn Bürgermeister Reinhold Pillich bezüglich seines Verhaltens zur fehlerbehafteten Haushaltssatzung 2012, die vom Rat der Stadt Wegberg am 24.05.2012 verabschiedet wurde.“

 

Dieser Punkt wurde in den letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Wegberg ausführlich diskutiert und der Diskussionsverlauf protokolliert.

Die Rechtsqualität der am 24.05.2012 mündlich vorgetragenen „möglichen Zweifel“ war sehr vage und von der konkreten Bestimmtheit wenig greifbar. In einer improvisierten Sitzung des Verwaltungsvorstandes (Teilnehmer: Bürgermeister Pillich, Erster Beigeordneter Schneider, Technischer Beigeordneter Fabry, Kämmerer Esser, Frau Kaiser (Leiterin RPA)) wurde einstimmiges Einvernehmen darüber erzielt, dass die Sitzung des Rates so wie vorgesehen stattfinden sollte.

Der Bürgermeister hat alle Anwesenden einzeln und persönlich befragt, ob die vorliegende Sach- und Erkenntnislage dazu geeignet sei, die Sondersitzung zum Haushalt 2012 nicht stattfinden zu lassen. Alle Anwesenden sahen diese Voraussetzungen nicht als vorliegend erkennbar an, so dass die Sitzung wie geplant durchgeführt wurde. Der Bürgermeister hatte die Rechnungsprüfung ausdrücklich beauftragt einen schriftlichen Sachstandsbericht vorzulegen. Dieser Bericht wurde dann am 29.05.2012 vorgelegt. Erst danach konnte eine Prüfung stattfinden.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige bereits mit Schreiben vom 08. Juni 2012 die Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg und die Bezirksregierung Köln eingeschaltet hatte, mit dem Ziel rechtliche Schritte gegen den Bürgermeister einzuleiten.

Mit Schriftsatz vom 10. Juli 2012 hat die Kommunalaufsicht der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige bereits mitgeteilt, dass ein aufsichtsbehördliches Eingreifen nicht erforderlich ist.

Außerdem kommt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Kapellmann und Partner in einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass der Bürgermeister „sich in jeder Hinsicht korrekt und angemessen verhalten hat“.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Antrag der Freien Wähler / Unabhängigen nicht zu.

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Anlagen

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