Mitteilungsvorlage - VO/2203/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbetreuung in Wegberg hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Kenntnisnahme
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18.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der in Kopie beiliegende Antrag der SPD Fraktion vom 15. 06. 2012 wurde zuständigkeitshalber an das Jugendamt des Kreises Heinsberg als örtlichen Träger der Jugendhilfe mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Die gestellten Fragen wurden wie folgt beantwortet:
Zu 1. :
Für das Stadtgebiet Wegberg sind insgesamt 164 U3-Plätze geplant (ohne Angebotskindergarten Waldgeister). Davon sind 155 Plätze für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren (Rechtsanspruchskinder) vorgesehen und 9 Plätze für Kinder von 0 bis unter 1 Jahr.
Bisher sind in Wegberg insgesamt 132 Plätze gebaut, hiervon 123 für Kinder mit Rechtsanspruch (1 bis unter 3 Jahren) und 9 Plätze für Kinder von 0 bis unter 1 Jahr.
Mit den 123 Plätzen mit Rechtsanspruch wird eine Versorgungsquote von ca. 35 % erreicht. Für die Stadt Wegberg ist nach der vom Jugendhilfeausschuss am 7. März 2012 beschlossenen Fortschreibung des U3-Ausbauprogramms eine Versorgungsquote von ca. 40 % angestrebt.
Zu 2. :
Im Kindergartenjahr 2012/2013 werden in Wegberg 118 U3-Kinder betreut. Daraus ergibt sich eine Betreuungsquote von ca. 33 %.
Zu 3. :
Das Kreisjugendamt hat den Gewährleistungsanspruch zu erfüllen. Aufgrund der angestrebten Versorgungsquote wird für Wegberg kein Engpass zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 erwartet. Sicherlich bleibt hier die Entwicklung (Nachfrage) abzuwarten.
Darüber hinaus teilte der Leiter des Kreisjugendamtes Heinsberg, Herr Oehlschläger, auf Nachfrage mit, dass sich anlässlich der Zweiten Krippenkonferenz am 30.08.2012 in Düsseldorf übergangsweise für Flexibilisierungen sowohl beim Personalschlüssel als auch bei der Gruppengröße ausgesprochen wurde. Sollte es also eng werden dürfe die Gruppengröße hinsichtlich U 3 überschritten werden, wenn entsprechendes Personal vorhanden sei.
Außerdem soll bei sogenannten Provisorien eine befristete Betriebserlaubnis unbürokratisch verlängert werden, solange der Eratzbau nicht fertiggestellt ist.
Die Verwaltung hat sich in intensiven Gesprächen und Abstimmungen mit den Beteiligten für den bedarfsgerechten U3-Ausbau in Wegberg eingesetzt. Alle drei städtischen Einrichtungen sind bereits entsprechend um- und ausgebaut worden.
Mit der für 2013 angestrebten Versorgungsquote von 40 % ist Wegberg kreis- und landesweit gut aufgestellt.
Die Verwaltung teilt und unterstützt die Ansicht des Kreisjugendamtes, jetzt zunächst die tatsächliche Inanspruchnahme der bereits eingerichteten Plätze abzuwarten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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31,6 kB
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