Entscheidungsvorlage - VO/0339/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag der Anwohner "Am Kuhberg" vom 08.12.2006 betreffend Durchsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Wilkens, Richard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom
08.12.2006 stellt Frau Kirsten Hauser, Auf dem Kuhberg 27, 41844 Wegberg
folgenden Bürgerantrag für die Anwohner der Straße „Auf dem
Kuhberg“:
„Zum Schutz
unserer Kinder beantragen wir, die in der Anlage namentlich aufgeführten
Anwohner der Straße „Auf dem Kuhberg“ (1. Bauabschnitt), eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 10 km/h.
Bei unserer Straße
handelt es sich um eine reine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, auf der
zur Zeit 21 Vorschul- und 6 Grundschulkinder wohnen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
beträgt 30 km/h und ist in Anbetracht der Gestaltung des Straßenraumes
definitiv zu hoch bemessen, da lediglich im Zufahrtsbereich der Straße ein
einseitig angelegter Gehweg vorhanden ist. Der überwiegende Teil der Straße
besteht aus einer Mischfläche (ca. 5,75 Meter breit), die sich Fahrzeugführer
und Fußgänger gleichermaßen teilen müssen. Die Kinder verbringen
witterungsabhängig einen Großteil ihrer Spielzeit auf der Straße, da viele
Aktivitäten, wie Laufrad-, Fahrrad- oder Bobbycarfahren nur dort möglich sind.
Das führt immer wieder zu Konflikten mit Kraftfahrzeugführern, die sich
überwiegend auf ihr Recht berufen, mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30
km/h fahren zu dürfen. Den Umstand, dass sie dabei niemanden gefährden dürfen,
lassen sie gerne außer Acht. Bei den Fahrzeugführern handelt es sich zum Teil
um Anwohner, Besucher, Fahrer von Paket- und Zustelldiensten und Fahrer von
Baufahrzeugen, die zum Erreichen des 2. Bauabschnitts den ersten, bereits
fertig gestellten Bauabschnitt durchfahren müssen. Dieser Umstand wird sich
aller Voraussicht nach noch einige Jahre hinziehen, da der Großteil der neu
erschlossenen Grundstücke noch nicht bebaut wurde. Aber auch wenn sich keine
Kinder auf der Fahrbahn aufhalten, ist eine gefahrene Geschwindigkeit von 30
km/h zu schnell. Der überwiegende Teil der Häuser wurde dem Baurecht
entsprechend mit einer Entfernung von 3 Metern zum Fahrbahnrand gebaut. Kinder
können diese Distanz beim Verlassen der Häuser sehr schnell überwinden. Eine
Einzäunung der Vorgärten lässt der Bebauungsplan nicht zu. Das Verhalten von
Kindern ist nicht berechenbar! Es handelt sich um einen sehr glücklichen
Umstand, dass sich bisher noch kein Unfall ereignet hat. Bei Bedarf können
Erfahrungsberichte von Eltern und Zeugen vorgelegt werden, die konkrete
Gefährdungen von Kindern (Beinahezusammenstöße) belegen können. Der für den
Bereich Wildenrath zuständige Bezirksdienstbeamte, Polizeikommissar Beumers,
hatte bereits vor geraumer Zeit die baulichen Gegebenheiten in Augenschein
genommen und festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h
der örtlichen Situation nicht angepasst ist. Er unterstützt den Antrag und
erklärt sich bereit, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,3 kB
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