Entscheidungsvorlage - VO/0339/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.12.2006 stellt Frau Kirsten Hauser, Auf dem Kuhberg 27, 41844 Wegberg folgenden Bürgerantrag für die Anwohner der Straße „Auf dem Kuhberg“:

 

„Zum Schutz unserer Kinder beantragen wir, die in der Anlage namentlich aufgeführten Anwohner der Straße „Auf dem Kuhberg“ (1. Bauabschnitt), eine Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 10 km/h.

 

Bei unserer Straße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, auf der zur Zeit 21 Vorschul- und 6 Grundschulkinder wohnen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h und ist in Anbetracht der Gestaltung des Straßenraumes definitiv zu hoch bemessen, da lediglich im Zufahrtsbereich der Straße ein einseitig angelegter Gehweg vorhanden ist. Der überwiegende Teil der Straße besteht aus einer Mischfläche (ca. 5,75 Meter breit), die sich Fahrzeugführer und Fußgänger gleichermaßen teilen müssen. Die Kinder verbringen witterungsabhängig einen Großteil ihrer Spielzeit auf der Straße, da viele Aktivitäten, wie Laufrad-, Fahrrad- oder Bobbycarfahren nur dort möglich sind. Das führt immer wieder zu Konflikten mit Kraftfahrzeugführern, die sich überwiegend auf ihr Recht berufen, mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h fahren zu dürfen. Den Umstand, dass sie dabei niemanden gefährden dürfen, lassen sie gerne außer Acht. Bei den Fahrzeugführern handelt es sich zum Teil um Anwohner, Besucher, Fahrer von Paket- und Zustelldiensten und Fahrer von Baufahrzeugen, die zum Erreichen des 2. Bauabschnitts den ersten, bereits fertig gestellten Bauabschnitt durchfahren müssen. Dieser Umstand wird sich aller Voraussicht nach noch einige Jahre hinziehen, da der Großteil der neu erschlossenen Grundstücke noch nicht bebaut wurde. Aber auch wenn sich keine Kinder auf der Fahrbahn aufhalten, ist eine gefahrene Geschwindigkeit von 30 km/h zu schnell. Der überwiegende Teil der Häuser wurde dem Baurecht entsprechend mit einer Entfernung von 3 Metern zum Fahrbahnrand gebaut. Kinder können diese Distanz beim Verlassen der Häuser sehr schnell überwinden. Eine Einzäunung der Vorgärten lässt der Bebauungsplan nicht zu. Das Verhalten von Kindern ist nicht berechenbar! Es handelt sich um einen sehr glücklichen Umstand, dass sich bisher noch kein Unfall ereignet hat. Bei Bedarf können Erfahrungsberichte von Eltern und Zeugen vorgelegt werden, die konkrete Gefährdungen von Kindern (Beinahezusammenstöße) belegen können. Der für den Bereich Wildenrath zuständige Bezirksdienstbeamte, Polizeikommissar Beumers, hatte bereits vor geraumer Zeit die baulichen Gegebenheiten in Augenschein genommen und festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h der örtlichen Situation nicht angepasst ist. Er unterstützt den Antrag und erklärt sich bereit, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Bürgerantrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung, Fachbereich „Umwelt, Verkehr, Abwasser“ verwiesen.

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Anlagen

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