Empfehlungsvorlage - VO/2208/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtsportverband (SSV) hat mit Datum vom 07.05.2012 den beiliegenden Antrag eingereicht, der aus drei Teilanträgen und einer Anfrage besteht. Formell werden die Anliegen als Bürgerantrag gewertet.

 

1.     AG Vereinsförderung

 

Der SSV beantragt ein sofortiges Mitspracherecht in der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Vereinsförderung“.

 

Nach geltender Beschlusslage soll die Arbeitsgruppe „Vereinsförderung“, die sich aus Mitgliedern der Fraktionen, den fraktionslosen Mitgliedern des Rates und aus Vertretern der Verwaltung zusammensetzt, Vorschläge für eine zukunftssichere und gerechtere Vereinsförderung in der Stadt Wegberg erarbeiten. Nach interner Diskussion sollen die Ergebnisse auch mit den Vereinen erörtert werden, damit ein möglichst breiter Konsens gefunden werden kann. Bis zu einer Änderung gelten die bisherigen Förderrichtlinien weiter.

 

Die Verwaltung  sieht in diesem Stadium des Verfahrens eine Beteiligung eines Interessenverbandes, der einen Teil der sporttreibenden Vereine vertritt, als nicht zielführend an. Hier soll zu gegebener Zeit eine breitere Beteiligung aller betroffenen Vereine erfolgen.

 

2.     Auszahlung der Restsumme „Vereinsförderung aus 2011“

 

Der SSV beantragt, die nicht ausgezahlte „Restsumme“ der Vereinsförderung aus 2011 an die Vereine auszuzahlen.

 

Hierzu lässt sich festhalten, dass die Stadt Wegberg in 2011 keine gültige Haushaltssatzung hatte. Eine Auszahlung der im Haushaltsentwurf 2011 eingeplanten Mittel für Vereinsförderung konnte nur durch eine Ausnahmegenehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg in beschränktem Maße erfolgen. Weitergehende Mittel stehen aus 2011 nicht zur Verfügung und können/dürfen somit nicht ausgezahlt werden.

 

3.     Stellungnahmen des Stadtsportverbandes bei Anträgen der Vereine

 

Der SSV beantragt, dass die Verwaltung zukünftig bei Anträgen der Sportvereine eine Stellungnahme des SSV bezüglich des Antragsinhaltes  einholen soll.

 

Der SSV wird bereits an einer Vielzahl von Regelungen und Anträgen beteiligt. Hier ist z.B. die Hallenvergabe oder die jährliche Vergabe der Mehrfachsporthallen zu nennen. Darüber hinaus ist der SSV auch im zuständigen Fachausschuss vertreten, so dass auch hier eine Stellungnahme erfolgen kann.

 

Eine grundsätzliche Beteiligung des SSV an Anträgen von Sportvereinen der Stadt Wegberg an den Rat wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Hier sind Datenschutz und Vertraulichkeit –soweit diese vom Antragsteller gewünscht werden- zu beachten. Da eine mögliche Stellungnahme des SSV zu verschiedenen Themen jedoch positiv zur Entscheidungsfindung beitragen kann, regt die Verwaltung an, der SSV möge auf seine Mitgliedsvereine entsprechend einwirken, um hier bereits vor der Antragstellung beteiligt zu werden. So kann in Absprache untereinander -möglicherweise im Vorfeld einer Antragstellung- eine Meinungsbildung erfolgen. Eine Stellungnahme des SSV könnte so bereits vom Antragsteller dem Antrag beigefügt werden, so dass diese auch sehr frühzeitig im Verfahren berücksichtigt werden kann.

 

4.     Anfrage zum Antrag vom 08.12.2011

 

Mit Datum vom 08.12.11 hat der SSV den ebenfalls beiliegenden Antrag gestellt. Hierin wird beantragt, im Haushaltsentwurf 2012 die Summe der Vereinsförderung in der Höhe aufzubieten, wie sie im städtischen Haushalt 2010 veranschlagt war.

 

Die Verwaltung hat mit erheblichen Einsparungen einen Haushaltsentwurf 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der in allen Bereichen Kürzungen vorsieht. Hiervon ist auch der Bereich Vereinsförderungen betroffen. Eine Beratung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, die Beschlussfassung erfolgt im Rat. Einer Beschlussfassung soll daher an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt:

 

1.     Der Stadtsportverband wird an den Beratungen zur Neuregelung der Vereinsförderung zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt.

2.     Eine Auszahlung einer „Restsumme Vereinsförderung“ aus 2011 soll nicht vorgenommen werden.

3.     Stellungnahmen des Stadtsportverbandes sind nicht grundsätzlich zu Anträgen der Vereine einzuholen.

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Anlagen

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