Entscheidungsvorlage - VO/2213/12
Grunddaten
- Betreff:
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Sportstättenübergabevertrag mit dem FC Wegberg-Beeck hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.05.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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18.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der beiliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist in der Sitzung des Rates am 03.07.2012 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen worden.
Der Sportstättenübergabevertrag mit dem FC Wegberg-Beeck ist im Jahre 2009 geschlossen worden und kann nächstmöglich zum 30.06.2014 gekündigt werden.
Der Verein hat das Gelände des Tennensportplatzes Beeck in seine Verantwortung übernommen und sich verpflichtet, den Betrieb, die Pflege und Unterhaltung des gesamten städtischen Geländes, des Tennensportplatzes und des darauf befindlichen städtischen Sportlerheimes zu übernehmen. Mit Ausnahme des Zuschusses zu den Pflege- und Unterhaltungskosten entstehen der Stadt keine weiteren Kosten.
Der FC Wegberg-Beeck hat den ehemaligen Tennensportplatz unter Einsatz von erheblichen Eigenmitteln in eine beispielhafte Trainingsanlage umgewandelt. So ist mit einem Zuschuss von 100.000 aus dem Konjunkturpaket II und im Einvernehmen mit der Verwaltung und dem Rat der ehemalige Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt worden. Zusätzlich hat der Verein in gänzlicher Eigenleistung zwei Kleinspielfelder als Kunstrasenplatz finanziert und eingebaut. Auf diesen Kleinspielfeldern und dem Kunstrasenplatz trainieren wöchentlich über 230 Jugendspieler. Die Jugendarbeit des Vereines ist bezogen auf das Leistungsniveau und den Umfang vorbildlich.
Das städtische Vereinsheim neben dem ehemaligen Tennenplatz ist ebenfalls unter großem finanziellen Aufwand renoviert und instandgesetzt worden. Auch diese Maßnahmen an einem städtischen Gebäude sind vom Verein finanziert worden.
Für den Neubau, die Unterhaltung und Pflege im oben beschriebenen Umfang erhält der FC Wegberg-Beeck einen pauschalen Zuschuss der Stadt in Höhe von 28.000 im Jahr. Für die Sportanlage Waldstadion, die im privaten Eigentum steht, werden keine Zuschüsse geleistet.
Eine Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass in diesem Falle die komplette Pflege der Kunstrasenplätze und der umliegenden Grünflächen wieder kostenintensiver vom Baubetriebshof geleistet werden müsste. Die erforderlichen Pflegegeräte müssten noch angeschafft werden. Die Übertragung der Pflege- und Unterhaltungsverantwortung ist seinerzeit auf den FC Wegberg-Beeck erfolgt, da die geleisteten Tätigkeiten vom Verein deutlich günstiger erbracht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,9 kB
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