Entscheidungsvorlage - VO/2219/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Winterreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Mönchengladbach aufgrund eines Glatteisunfalles einer Privatperson auf öffentlicher Straße am Parkplatz Schwalmaue, hat die Kammer erklärt, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Größe des Parkplatzes grundsätzlich von einer Streupflicht der Beklagten (Stadt Wegberg) auszugehen ist: Demzufolge wurde der Parkplatz Schwalmaue als Nr. 25 und die Hauptdurchfahrt der Fußgängerzone Hauptstraße als Nr. 26 in die laufende Straßenliste aufgenommen. Weiterhin war im vergangenen Jahr 2011 bei der Änderung der Straßenliste übersehen worden, einen Satz zu streichen, der sich noch auf die alte Straßenliste bezog. Dies wird mit der Ihnen vorliegenden Fassung nachgeholt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Winterreinigungssatzung wie folgt zu ändern:
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV.NRW. S. 271), der §§ 3
und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom
18.12.1975 (GV. NRW. S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009
(GV. NRW. S. 390) und der §§ 1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV. NRW
610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der
Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 02.10.2012 folgende Änderung zur
Straßenreinigungsatzung vom 10.11.2006 beschlossen:
I.
§1 Absatz 4 Nr. 1 wird um folgenden Satz ergänzt: Insoweit gilt die nachfolgende Übertragung auf die Grundstückseigentümer für die Fahrbahnen der in der Anlage genannten Straßen und Straßenabschnitte nicht.
§ 2 Absatz 3 Satz 2 entfällt (Redaktionelle Änderung)
II.
Ergänzung des Straßenverzeichnisses für den Winterdienst der Stadt Wegberg
25. Parkplatz Schwalmaue Wegberg, Straße Schwalmaue und Zufahrten Parkplätze
26. Hauptdurchfahrt der Fußgängerzone Hauptstraße, die Gehstreifen sind durch die Anlieger schnee- und eisfrei zu halten
III.
Die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
