Empfehlungsvorlage - VO/2088/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag vom 30.03.2012 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Am Tömp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.10.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Bürgerantrag (siehe Anlage 1) bezieht sich auf eine Fläche zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen (siehe Anlage 2). Beantragt wird die Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und Aufstellung eines diesbezüglichen Bebauungsplanes.
Die in Rede stehende Fläche war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer Antragstellung der CDU-Fraktion. Nachfolgend werden daher die bereits vorliegenden Ergebnisse kurz zusammengefasst:
- Die Eigentümer der Fläche hatten bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Anregungen geäußert, diese Fläche als Wohnbaufläche darzustellen. Darüber wurde in der Sitzung des Ausschusses am 04.05.2006 beraten. Aufgrund der stadtplanerischen Zielsetzung, die Ortslagen Klinkum und Bissen weiterhin räumlich voneinander zu trennen und wegen der Lage dieser Fläche innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes, beschloss der Ausschuss in der vorgenannten Sitzung, der Anregung der Eigentümer auf Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche nicht zu folgen.
- Die CDU-Fraktion hat daraufhin mit Schreiben vom 02.11.2006 entgegenstehend zu diesem Beschluss beantragt, diese Fläche im Flächennutzungsplanentwurf als Wohnbaufläche auszuweisen (VO/0302/06). Die Verwaltung führte seinerzeit aus, dass zu bedenken sei, dass eine weitere Ausweisung von Wohnbaufläche in diesem Bereich als Einstieg dafür dienen könnte, Schritt für Schritt die noch vorhandene Lücke zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen zu schließen (Reißverschlussprinzip). Die Abgrenzung der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplanentwurf orientiere sich an die vorhandene Wohnbebauung in diesem Bereich. Die in Rede stehende Fläche sei dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung dieser Fläche könne derzeit nach Ansicht der Verwaltung auch nicht aufgrund der gegenüberliegenden Bebauung mit Gewächshäusern abgeleitet werden, da diese Bebauung als privilegiertes Vorhaben dem Außenbereich zuzuordnen sei. Eine Befreiung von dem festgesetzten Landschaftsschutzgebiet wurde von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 07.11.2006 nicht in Aussicht gestellt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sah daher vor, diesem Antrag der CDU-Fraktion nicht zu folgen. Nach Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.11.2006 zog die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück. Es wurde somit in der Sache kein Beschluss gefasst. Die Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung vom 25.06.2008 erfolgte am 02.07.2008.
- Mit Datum vom 12.09.2008 hat die CDU-Fraktion erneut einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Bereich gestellt (VO/1018/09). Gemäß § 32 Landesplanungsgesetz wurde die Bezirksregierung Köln beteiligt und um Mitteilung gebeten, ob gegen diese beabsichtigte Änderung landesplanerische Bedenken bestehen. Mit Verfügung vom 09.01.2009 teilte die Bezirkregierung mit, dass eine Anpassungsbestätigung nicht erteilt werden kann. Einzelheiten dazu sind der Anlage 3 zu entnehmen. Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hatte daraufhin auf Vorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Rat am 17.02.2009 beschlossen, dem Antrag der CDU-Fraktion trotz der Verfügung der Bezirksregierung Köln zu folgen.
- Daraufhin fand am 17.06.2009 bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 32 Absatz 3 Landesplanungsgesetz eine Erörterung der Planung statt. Neben Vertretern der Bezirksplanungsbehörde nahmen daran Mitarbeiter der Kreisverwaltung Heinsberg aus den Bereichen Untere Landschaftsbehörde und Bauen und Wohnen sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wegberg teil. Die Beteiligten trugen im Laufe des Gespräches nochmals ihre Standpunkte vor. Abschließend wurde jedoch festgestellt, dass zwischen den Beteiligten keine Einigung hinsichtlich der in Rede stehenden Bauflächendarstellung im Rahmen der Erörterung zu erzielen sei. Das diesbezügliche Protokoll ist als Anlage 4 beigefügt. Es wurde vereinbart, dass zunächst dieses Ergebnis den zuständigen Gremien der Stadt zur Beratung vorgelegt werde. Im Anschluss daran sei mitzuteilen, ob die Bezirksplanungsbehörde im Einvernehmen mit dem Regionalrat über die nicht ausgeräumten Bedenken befinden solle.
- Das Ergebnis der Erörterung wurde in Vorlage gebracht und als Tagesordnungspunkt des Fachausschusses am 01.09.2009 gemeldet. In dieser Sitzung wurde der Punkt jedoch von der Tagesordnung genommen und somit nicht beraten.
- Auf Veranlassung des Ausschussvorsitzenden, Herrn Gellissen, erfolgte die abschließende Beratung über den seinerzeitigen Antrag am 23.11.2010 (VO/1576/10). Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschloss der Rat am 21.12.2010, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2008 auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Klinkum und Bissen nicht zu folgen. Diese Entscheidung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 05.01.2011 mitgeteilt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, aufgrund des vorgenannten Ratsbeschlusses den Bürgerantrag vom 30.03.2012 auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes abzulehnen.
In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass sich innerhalb der Ortslage Klinkum derzeit noch rund 70 Baulücken befinden, die für eine Wohnbebauung bereitstehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, den Bürgerantrag vom 30.03.2012 auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Am Tömp aufgrund des diesbezüglichen Ratsbeschlusses vom 21.12.2010 abzulehnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
22,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
123,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
97,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
145,8 kB
|
