Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2228/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.09.2012 hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Bürgermeister der Stadt Wegberg informiert nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz in der nächsten Ratssitzung über die Nebeneinnahmen der Jahre 2010 und 2011, obwohl die Mitteilungspflicht mit dem 31.03. des Jahres überschritten wurde.

Der Bürgermeister der Stadt Wegberg informiert nach § 18 des Korruptionsbekämpfungsgesetz beginnend mit dem Jahre 2013 in Form einer Aufstellung über die Nebeneinnahmen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr.“

 

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass er in den Jahren 2010 und 2011 folgende Nebeneinnahmen erzielt hat:

 

2010

 

Beirat der WestEnergie und Verkehr GmbH              1.680,00€

 

2011

 

Beirat der WestEnergie und Verkehr GmbH              1.840,00€

 

Als Anlage sind der Vorlage Kopien aus den Geschäftsberichten der WestEnergie und Verkehr GmbH über die Jahre 2010 und 2011 beigefügt, aus denen die Höhe der Nebeneinnahme hervorgeht.

Weitere Nebeneinnahmen wurde nicht erzielt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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