Entscheidungsvorlage - VO/2233/12
Grunddaten
- Betreff:
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Umgestaltung pflegeintensiver Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet um kostenreduzierende Effekte im Bereich des Baubetriebshofes zu erzielen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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06.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.07.2012 stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch maßvolle Umgestaltung pflegeintensiver Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet kostenreduzierende Effekte im Bereich des Baubetriebshofes zu erzielen.
Begründung:
Die Pflege der städtischen Grün- und Parkanlagen ist mit erheblichen Kosten verbunden. In diesen schwierigen haushaltsrechtlichen Zeiten müssen daher auch Aufgabenfelder hinsichtlich einer Kostenreduzierung untersucht werden, die äußerst sensibel sind und in der Außendarstellung der Stadt für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Besucher unserer Stadt relevant sind.
Hierzu gehört auch das Grünflächenmanagement. Hier müssen bestehende Leistungsstandards überprüft und ggf. angepasst werden.
Mögliche Vorschläge zur Überprüfung bestehender Leistungsstandards:
a) Reduzierung der Pflegeintervalle Kurzrasenflächen
Hierzu ist die vollständige Überprüfung aller Rasenflächen hinsichtlich der Umwandlung von (derzeitigen) Kurzrasenflächen in Langschnittflächen erforderlich.
Bei den Rasenflächen, die nach dieser Überprüfung weiterhin als Kurzrasenflächen gepflegt werden, ist eine Überprüfung hinsichtlich der Reduzierung der Rasenschnittintervalle von 15 18/Jahr auf 10 Schnitte jährlich durchzuführen.
b) Reduzierung der Rückschnittintervalle an städtischen Strauchbeständen
Um eine artgemäße Entwicklung von Sträuchern sicherzustellen, sind diese arttypisch zu schneiden (Entwicklungs- und Pflegeschnitte). Erfolgt dies nicht, so vergreist der Gehölzbestand. Um eine Kostenersparnis zu entwickeln, soll nur die Leistung, die aus Gründen der Verkehrssicherheit unabdingbar ist, durch den Baubetriebshof erbracht werden. Um einen Vermögensschaden an den Gehölzbeständen auszuschließen, soll die Maßnahme zunächst nur bis 2015??? begrenzt sein. Darüber soll der Heckenformschnitt nur noch 1 x jährlich durchgeführt werden.
Soweit andere dem Ziel dienende Maßnahmen von der Verwaltung entwickelt werden, wird dies seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Der städtische Baubetriebshof hat bereits bzw. wird durch Umgestaltungen kostenreduzierende Effekte herbeiführen. Die von der CDU-Fraktion gemachten Vorschläge sind in Teilen umsetzbar, in Teilen jedoch nicht umsetzbar.
Eine Reduzierung der Schnittintervalle auf den sog. Kurzrasenflächen bietet sich z.B. nicht an, da sich bei einem zeitlichen Strecken des Pflegeintervalls der Arbeitsaufwand überproportional erhöht. Die Großflächenmäher des städt. Baubetriebshofes sind mit Mulcheinsätzen ausgerüstet. D. h. das Schnittgut wird in kleinste Stücke gemahlen, welche auf den Rasenflächen verbleiben und somit der natürliche Kreislauf der Vegetation erhalten bleibt.
Der normale Beobachter nimmt das gemulchte Schnittgut auf den öffentlichen Flächen gar nicht wahr.
Bei einer Reduzierung der Schnittintervalle ist ein Mulchen des Schnittgutes nicht mehr möglich, d. h. Schnittgut verbleibt auf den Rasenflächen und die Großflächenmäher werden über Gebühr beansprucht (vermehrter Wartungs- und Reparaturaufwand, vorzeitige Austausche). Das Schnittgut muss maschinell und manuell (abharken) aufgenommen werden, was einen höheren Personalaufwand, einen zusätzlichen Geräteaufwand und einen weitergehenden Fahrzeugaufwand zur Folge hat. Hinzu kommen die Entsorgungskosten für das Schnittgut.
Bei den städt. Fußballplätzen ist zur Erhaltung einer geschlossen, festen und dichten Grasnarbe eine regelmäßige Rasenmahd zwingend erforderlich. Rasenplätze, die durch Vereine nicht mehr genutzt werden (z.B. Sportplatz Mühlenstraße oder Sportplatz Arsbeck) sind bereits in eine extensive Pflege übergeführt worden.
Ein weiterer Nachteil von Langschnittflächen ist die verstärkte Samenbildung mit der Folge, dass benachbarte öffentliche und private Kulturflächen stärker verkrauten.
Eine Reduzierung der Rückschnittintervalle an städtischen Strauchbeständen und Hecken ist nur bedingt umsetzbar. Schon jetzt gibt es Gehölzstreifen und Hecken, welche nur einmal im Jahr geschnitten werden. Bei anderen Gehölzflächen / Hecken ist ein zweimaliges Schneiden erforderlich:
a) aufgrund des starken Wachstums (z. B. Feuerdorn)
b) aufgrund von Sichtbehinderungen für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer (Verkehrssicherheit)
c) zur Vermeidung dunkler, uneinsichtiger Ecken (z. B. an Kinderspielplätzen, Parkplatz Schwalmaue etc.)
Eine stete kritische Prüfung hinsichtlich der Schnitthäufigkeit bei Sträuchern und Hecken ist jedoch nach wie vor Aufgabe des Baubetriebshofes.
Auch für die Zukunft plant der städt. Baubetriebshof die Umwandlung pflegeintensiver Anlagen (mit Gehölzen) in Rasenflächen, welche einfach maschinell gepflegt werden können. Auf eine Umwandlung von Kulturrasenflächen in extensiv gepflegten Wildblumenwiesen sollte wegen des Samenfluges und der damit verbundenen Belästigung der Nachbarschaft verzichtet werden. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung hierfür vorhanden ist.
Gerade im Hinblick auf die Ausrichtung der Stadt in Sachen Naherholung und Tagestourismus wären Einschränkungen in der Pflege des Stadtparkes und des Umfeldes rund um die Wegberger Mühle kontraproduktiv.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung dort, wo es sinnvoll und angezeigt ist, pflegeintensive Pflanzflächen in einfach zu pflegende Pflanzanlagen umzubauen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, bei welchen Hecken-, Gehölz- und Strauchbereichen auf einen einjährigen Pflege- und Entwicklungsschnitt reduziert werden kann, ohne dass die Verkehrssicherheit bzw. die Sicherheit allgemein gefährdet werden und ohne dass Vermögensschäden befürchtet werden müssen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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221,8 kB
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