Entscheidungsvorlage - VO/2241/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ist am 07.02.2012 (VO 1995/12) zuletzt über die Schulentwicklung in Wegberg berichtet worden.

 

Die Landesregierung hat inzwischen einen Gesetzentwurf eines neuen Schulgesetzes (SchulG NRW) beschlossen, der nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird und bereits zum Schuljahr 2013/14 umgesetzt werden soll. Sobald hier eine Entscheidung getroffen wurde, werden die Folgen für die Schulentwicklung in Wegberg durch die Verwaltung aufgezeigt werden.

 

Bereits in den bisherigen Planungen der kommunalen Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ war beschlossen worden, nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 82, Abs. 2 SchulG NRW) die Gemeinschafts­grundschule in Merbeck als Teilstandort der Katholischen Grundschule Arsbeck zu führen, um den Standort Merbeck zu sichern. Dies ist auch mit den Eltern in der Informationsveranstaltung am 30.01.2012 in der Grundschule Merbeck so vereinbart worden.

 

Zur Umsetzung fehlt noch ein förmlicher Beschluss des Schulträgers, der mit dieser Vorlage getroffen werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Gemeinschaftsgrundschule Merbeck als Teilstandort der Katholischen Grundschule Arsbeck zu führen.

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