Entscheidungsvorlage - VO/0345/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Heuchter Straße / Zum Wasserturm; Vorstellung der Planung durch das Ing.-Büro Brendt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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16.01.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
15.02.2005 hatte der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr auf Antrag der
CDU-Fraktion den Ausbau der Heuchterstraße einstimmig beschlossen.
Mit Verfügung vom 22.08.2006
teilte die Bezirksregierung mit, die Maßnahme sei in das mittelfristige
Programm 2007 nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta), Kommunaler
Straßenbau (GVFG), aufgenommen worden. Der Einplanungsmitteilung wurden
Gesamtausgaben von 1.400.400,00 € zugrunde gelegt, wobei 1.158.300,00
€ als zuwendungsfähig gelten. Die derzeitigen Fördersätze betragen 75 %
Landeszuweisungen aus Bundesfinanzhilfen (BFH) und 5 % ergänzende Landeszuweisungen. Eine Förderung
kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt, die
Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und entsprechende Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Das
Ingenieurbüro Brendt aus Geilenkirchen wurde beauftragt, den Förderantrag zu
erstellen. Die Unterlagen liegen seit dem 22.12.2006 der Bezirksregierung zur
Prüfung vor. Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Der
Straßenzug Zum Wasserturm / Heuchterstraße verbindet die K23 in Rödgen mit der
L367 und der B221 in Arsbeck. Es handelt sich um eine verkehrswichtige
innerörtliche Hauptverkehrsstraße, die insbesondere den Ortsteil Rödgen mit dem
Zentralort Wegberg verbindet.
Der
Straßenaufbau entspricht nicht annähernd den einschlägigen Richtlinien, weil
auf nahezu gesamter Länge nur sehr dünne Asphalttrag- und –deckschichten
vorhanden sind (in der Regel 5 bis 10 cm), die deutlich unter der für diese
Belastungsklasse geforderten Dicke von 18 cm gemäß RSTO liegen. Insofern
entstehen regelmäßig Aufbrüche und Sackungen. Durch Unterhaltungsarbeiten kann
kein dauerhaft verkehrssicherer Zustand erreicht werden.
In
Teilbereichen fehlen die Nebenanlagen völlig. Hier müssen erstmalig Gehwege
hergestellt werden. In den restlichen innerörtlichen Abschnitten sind die
Gehwege streckenweise so schmal, dass Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und dgl. die
Fahrbahn benutzen müssen. Hier sollen im Zuge der Maßnahme ausreichend breite
d. h. mindestens 1,25 m, im Regelfall jedoch 1,5 m breite Gehwege hergestellt
werden.
Der
vor etwa 20 Jahren einseitig an der freien Strecke angelegte Radweg endet heute
weit vor der Bebauung, so dass Radfahrer gezwungen sind, die Straße an
gefährlichen Stellen zu queren, um auf den Radweg zu gelangen. Im Zuge der
Baumaßnahme soll der Radweg in die Ortslagen hinein verlängert werden.“
Herr
Dipl.-Ing. Brendt wird in der Sitzung die Planung erläutern.
Nach
dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der hierzu erlassenen städtischen
Beitragssatzung sind Ausbaubeiträge von den Eigentümern der durch die Maßnahme
bevorteilten Grundstücke zu erheben. Dabei sind für die Erneuerung bzw.
erstmalige Herstellung von Gehwegen 50 % der beitragsfähigen Kosten als
Ausbaubeitrag zu erheben. Für die Verbesserung der Fahrbahn (z. B. durch
erstmalige Herstellung eines frostsicheren Unterbaues und /oder einer
ausreichend dimensionierten Asphalttrag-/-deckschicht) beträgt der Anteil der
Beitragspflicht 10%.
Die
Verwaltung beabsichtigt, für alle Eigentümer der anliegenden Grundstücke eine
Informationsveranstaltung durchzuführen.
Die
Baumaßnahme wird öffentlich ausgeschrieben. Die Bauarbeiten sollen im Herbst
2007 begonnen und in 2008 abgeschlossen werden. Mit dem erforderlichen
Grunderwerb soll nach der Informationsveranstaltung begonnen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Im Entwurf des
Haushaltsplanes 2007 sollen die erforderlichen Finanzmittel unter dem Produkt
12.01.01 als investiver Auftrag unter I 12.01.07.05 – 10000.7852000 zur
Verfügung gestellt werden. Für Folgejahre müssen Verpflichtungsermächtigungen
berücksichtigt werden.
Alternativen:
- keine -
