Entscheidungsvorlage - VO/0345/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 15.02.2005 hatte der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr auf Antrag der CDU-Fraktion den Ausbau der Heuchterstraße einstimmig beschlossen.

 

Mit Verfügung vom 22.08.2006 teilte die Bezirksregierung mit, die Maßnahme sei in das mittelfristige Programm 2007 nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta), Kommunaler Straßenbau (GVFG), aufgenommen worden. Der Einplanungsmitteilung wurden Gesamtausgaben von 1.400.400,00 € zugrunde gelegt, wobei 1.158.300,00 € als zuwendungsfähig gelten. Die derzeitigen Fördersätze betragen 75 % Landeszuweisungen aus Bundesfinanzhilfen (BFH) und 5 %  ergänzende Landeszuweisungen. Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Das Ingenieurbüro Brendt aus Geilenkirchen wurde beauftragt, den Förderantrag zu erstellen. Die Unterlagen liegen seit dem 22.12.2006 der Bezirksregierung zur Prüfung vor. Der Antrag wird wie folgt begründet:

 

„Der Straßenzug Zum Wasserturm / Heuchterstraße verbindet die K23 in Rödgen mit der L367 und der B221 in Arsbeck. Es handelt sich um eine verkehrswichtige innerörtliche Hauptverkehrsstraße, die insbesondere den Ortsteil Rödgen mit dem Zentralort Wegberg verbindet.

 

Der Straßenaufbau entspricht nicht annähernd den einschlägigen Richtlinien, weil auf nahezu gesamter Länge nur sehr dünne Asphalttrag- und –deckschichten vorhanden sind (in der Regel 5 bis 10 cm), die deutlich unter der für diese Belastungsklasse geforderten Dicke von 18 cm gemäß RSTO liegen. Insofern entstehen regelmäßig Aufbrüche und Sackungen. Durch Unterhaltungsarbeiten kann kein dauerhaft verkehrssicherer Zustand erreicht werden.

 

In Teilbereichen fehlen die Nebenanlagen völlig. Hier müssen erstmalig Gehwege hergestellt werden. In den restlichen innerörtlichen Abschnitten sind die Gehwege streckenweise so schmal, dass Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und dgl. die Fahrbahn benutzen müssen. Hier sollen im Zuge der Maßnahme ausreichend breite d. h. mindestens 1,25 m, im Regelfall jedoch 1,5 m breite Gehwege hergestellt werden.

 

Der vor etwa 20 Jahren einseitig an der freien Strecke angelegte Radweg endet heute weit vor der Bebauung, so dass Radfahrer gezwungen sind, die Straße an gefährlichen Stellen zu queren, um auf den Radweg zu gelangen. Im Zuge der Baumaßnahme soll der Radweg in die Ortslagen hinein verlängert werden.“

 

Herr Dipl.-Ing. Brendt wird in der Sitzung die Planung erläutern.

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der hierzu erlassenen städtischen Beitragssatzung sind Ausbaubeiträge von den Eigentümern der durch die Maßnahme bevorteilten Grundstücke zu erheben. Dabei sind für die Erneuerung bzw. erstmalige Herstellung von Gehwegen 50 % der beitragsfähigen Kosten als Ausbaubeitrag zu erheben. Für die Verbesserung der Fahrbahn (z. B. durch erstmalige Herstellung eines frostsicheren Unterbaues und /oder einer ausreichend dimensionierten Asphalttrag-/-deckschicht) beträgt der Anteil der Beitragspflicht 10%.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, für alle Eigentümer der anliegenden Grundstücke eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

Die Baumaßnahme wird öffentlich ausgeschrieben. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2007 begonnen und in 2008 abgeschlossen werden. Mit dem erforderlichen Grunderwerb soll nach der Informationsveranstaltung begonnen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 sollen die erforderlichen Finanzmittel unter dem Produkt 12.01.01 als investiver Auftrag unter I 12.01.07.05 – 10000.7852000 zur Verfügung gestellt werden. Für Folgejahre müssen Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt werden.

 

Alternativen:

- keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme wie vorgestellt durchzuführen.

 

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