Entscheidungsvorlage - VO/0336/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg - Harbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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16.01.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag auf
Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg - Harbeck wurde bereits mehrfach im
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr mit folgenden Inhalten beraten:
In seiner Sitzung am
13.06.2006 hatte der Ausschuss erstmalig über den Antrag von mehreren Kindern
und Jugendlichen aus dem Bereich Harbeck / Innenring auf Errichtung eines
Bolzplatzes beraten (siehe Vorlage vom 31.05.2006). Da sich derzeit keine
geeignete Fläche in diesem Bereich in städtischem Besitz befindet, wurde die
Verwaltung beauftragt, in einem Gespräch mit den Vertretern der Antragsteller
zu klären, ob andere geeignete Flächen zur Verfügung stehen.
In der Sitzung am
07.11.2006 teilte die Verwaltung mit, dass vor den Sommerferien am 21.06.2006
ein Gespräch mit Vertretern der Antragsteller stattgefunden habe. In diesem
Gespräch wurde eine Fläche nordöstlich des Schwalmweges (zwischen Fußweg und
Schwalm), die derzeit als Wiese genutzt wird, für die beabsichtigte
Bolzplatznutzung in Erwägung gezogen. Es wurde vereinbart, dass von Seiten der
Antragsteller Kontakt mit dem Eigentümer dieser Fläche aufgenommen und
anschließend weitere Einzelheiten (Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde / Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung usw.) von Seiten der
Verwaltung geklärt werden sollten.
Nach telefonischer
Rücksprache mit einem Vertreter der Antragsteller am 04.10.2006 erklärte
dieser, dass der Eigentümer an einer Nutzung der vorgenannten Fläche als Bolzplatz
nicht interessiert sei und von Seiten der Vertreter der Antragsteller die Nähe
zur vorhandenen Wohnbebauung bei diesem Standort kritisch gesehen werde.
Alternative geeignete Standorte für eine Bolzplatznutzung werden von den
Antragstellern nicht gesehen.
Da die kurzfristige
Umsetzung eines Bolzplatzes in diesem Bereich nicht möglich erscheint, schlug
die Verwaltung vor, dass bei der zukünftigen Planung des neuen Wohngebietes
zwischen Kringskamp und Schwalmweg die Anlegung eines Bolzplatzes geprüft werden
solle. Wann mit einer Realisierung dieses Wohngebietes gerechnet werden könne,
sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten.
Der Ausschuss sprach
sich in seiner Sitzung am 07.11.2006 dafür aus, das Ansinnen der Jugendlichen
weiterhin zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der
FDP-Fraktion mitgeteilt, dass nach ihrem Kenntnisstand der aktuellen
Rechtsprechung Bolzplätze durchaus auch in der Nähe von Wohngebieten betrieben
werden dürfen, sodass die Errichtung einer derartigen Anlage im Bereich des
geplanten Wohngebietes Ryther Weg (siehe Anlage) in Erwägung gezogen werden
solle. Die Verwaltung sagte daraufhin eine Überprüfung zu.
Zwischenzeitlich
wurden die von der FDP-Fraktion angesprochenen Urteile der Verwaltung
freundlicherweise zur Verfügung gestellt (auf Wunsch können diese. Urteile der
Niederschrift beigefügt werden).
Die vorgelegten Urteile bestätigen die Rechsauffassung der Verwaltung,
die bereits in der Vorlage vom 29.05.2006 wiedergegeben wurde. Darin heißt es
unter anderem:
"Nach allgemeiner Rechtsprechung müssen junge Menschen sich
austoben können.
Die dabei gezeigten Lebensäußerungen, auch die erzeugten Geräusche, sind
grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig
empfindet, so das OVG Nordrhein-Westfalen,
hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern. Gleichwohl sind die
Bedürfnisse, insbesondere berufstätiger und alter Menschen anders geartet und
von Kindern im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahmeverpflichtung zu
beachten. ... ".
In den vorgelegten Urteilen wird weiterhin die Rechtsauffassung
vertreten, dass Ballspielplätze unter bestimmten Voraussetzungen (geringe
Größe, Einschränkung des Benutzerkreises / Höchstalter, Beschränkung der
Nutzungszeiten) eher einem Spielplatz zugeordnet werden können und damit sogar
in reinen Wohngebieten zulässig sind, als der Sportanlagenlärmschutzverordnuf1g
unterliegen. Gleichwohl unterstreicht die Vielzahl der diesbezüglichen
Rechtsstreitigkeiten, dass immer wieder derartige Anlagen Spannungsfelder darstellen,
die den Wohnfrieden gefährden können. Um möglichen Konflikten zwischen
Bolzplatznutzung und Wohnnutzung im Vorhinein' entgegenzuwirken, hatte die
Verwaltung daher seinerzeit vorgeschlagen, auf eine Ausweisung eines
Bolzplatzes im Nahbereich zur vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung generell
zu verzichten.
Zur möglichen Nutzung
der im Bebauungsplan 1-13B, Wegberg - Ryther Weg festgesetzten Grünfläche als
Bolzplatz, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:
Es ist beabsichtigt,
mit den tiefbautechnischen Arbeiten zur Erschließung des.
Wohngebietes Ryther Weg im Jahr 2007 zu beginnen. Aufgrund des dadurch
bedingten Baustellenverkehrs und den damit verbundenen möglichen Gefahren für
Kinder und Jugendliche, sollte erst im Anschluss an die Fertigstellung der
Straßenbauarbeiten und der überwiegenden Hochbauten die Herrichtung und Nutzung
der Grünfläche durchgeführt werden.
Bei der Planung und
Umsetzung dieser Grünfläche sollten die Vorgaben nicht alleine durch die Stadt
erfolgen, sondern in erster Linie durch die neuen Bewohner des Gebietes (Eltern
und Kinder) und die antragstellenden Jugendlichen aus den angrenzenden Gebieten
formuliert werden. Dabei sollten zunächst in einem gemeinsamen Planungsprozess
Fragen zur Art der Nutzung (reiner Spielplatz oder Ballspielwiese) und der
Spielgeräte (möglichst keine Spielgeräte, die üblicher Weise in jedem Garten
bereits existieren), der weiteren Möblierung mit Bänken sowie der
Grüngestaltung geklärt werden. Eine Teilfinanzierung könnte ggf. über
Sponsoring oder aus Erlösen aus einem gemeinsamen Nachbarschaftsfest geleistet
werden. Mit einem derartigen offenen Prozess wird die Hoffnung verbunden,
zunächst ein Gemeinschaftsgefühl unter den neuen Bewohnern aufzubauen und Kontakte
mit Mitbewohnern aus den angrenzenden Gebieten zu fördern sowie zugleich durch
die gemeinsame Umsetzung des Projektes die Akzeptanz aller und das
Verantwortungsbewusstsein für die zukünftige Grünfläche zu erhöhen.
Von Seiten der
Verwaltung wird durchaus die Notwendigkeit gesehen im Bereich Harbeck /
Innenring eine Ballspielwiese einzurichten. Aus den vorgenannten Gründen
schlägt die Verwaltung jedoch vor, die zukünftige detaillierte Nutzungsart der
Grünfläche im Bereich des Wohngebietes Ryther Weg zum jetzigen Zeitpunkt nicht
festzulegen.
Sofern der Ausschuss
die Notwendigkeit sieht für die antragstellenden Kinder und Jugendlichen
bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Herrichtung der besagten Fläche als
Ballspielwiese zu beschließen, sind die durch die anstehenden Baumaßnahmen
möglicherweise entstehenden Sicherheitsrisiken (siehe oben) sowie mögliche
Beschwerden von den angrenzenden und zukünftigen Bewohnern zu bedenken. Die
Einhaltung der Nutzungszeiten ist durch geeignete Maßnahmen (Einzäunung mit
abschließbarem Schloss, Kontrollen u. ä.) sicherzustellen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen die üblichen Personalkosten.
Alternativen:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Kosten
für die Herrichtung der im Bebauungsplan 1-13, Wegberg Ryther Weg
festgesetzten Grünfläche als Ballspielwiese zu ermitteln und dem Ausschuss
vorzulegen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Antragstellern einen
schriftlichen Zwischenstand zuzuleiten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei der Umsetzung der Grünfläche im
zukünftigen Wohngebiet Ryther Weg die neuen Bewohner des Gebietes und die
antragstellenden Jugendlichen in einem gemeinsamen Planungsprozess zu
beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend
schriftlich zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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