Entscheidungsvorlage - VO/0336/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antrag auf Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg - Harbeck wurde bereits mehrfach im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr mit folgenden Inhalten beraten:

 

In seiner Sitzung am 13.06.2006 hatte der Ausschuss erstmalig über den Antrag von mehreren Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Harbeck / Innenring auf Errichtung eines Bolzplatzes beraten (siehe Vorlage vom 31.05.2006). Da sich derzeit keine geeignete Fläche in diesem Bereich in städtischem Besitz befindet, wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Gespräch mit den Vertretern der Antragsteller zu klären, ob andere geeignete Flächen zur Verfügung stehen.

 

In der Sitzung am 07.11.2006 teilte die Verwaltung mit, dass vor den Sommerferien am 21.06.2006 ein Gespräch mit Vertretern der Antragsteller stattgefunden habe. In diesem Gespräch wurde eine Fläche nordöstlich des Schwalmweges (zwischen Fußweg und Schwalm), die derzeit als Wiese genutzt wird, für die beabsichtigte Bolzplatznutzung in Erwägung gezogen. Es wurde vereinbart, dass von Seiten der Antragsteller Kontakt mit dem Eigentümer dieser Fläche aufgenommen und anschließend weitere Einzelheiten (Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde / Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung usw.) von Seiten der Verwaltung geklärt werden sollten.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit einem Vertreter der Antragsteller am 04.10.2006 erklärte dieser, dass der Eigentümer an einer Nutzung der vorgenannten Fläche als Bolzplatz nicht interessiert sei und von Seiten der Vertreter der Antragsteller die Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung bei diesem Standort kritisch gesehen werde. Alternative geeignete Standorte für eine Bolzplatznutzung werden von den Antragstellern nicht gesehen.

 

Da die kurzfristige Umsetzung eines Bolzplatzes in diesem Bereich nicht möglich erscheint, schlug die Verwaltung vor, dass bei der zukünftigen Planung des neuen Wohngebietes zwischen Kringskamp und Schwalmweg die Anlegung eines Bolzplatzes geprüft werden solle. Wann mit einer Realisierung dieses Wohngebietes gerechnet werden könne, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten.

 

Der Ausschuss sprach sich in seiner Sitzung am 07.11.2006 dafür aus, das Ansinnen der Jugendlichen weiterhin zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der FDP-Fraktion mitgeteilt, dass nach ihrem Kenntnisstand der aktuellen Rechtsprechung Bolzplätze durchaus auch in der Nähe von Wohngebieten betrieben werden dürfen, sodass die Errichtung einer derartigen Anlage im Bereich des geplanten Wohngebietes Ryther Weg (siehe Anlage) in Erwägung gezogen werden solle. Die Verwaltung sagte daraufhin eine Überprüfung zu.

 

Zwischenzeitlich wurden die von der FDP-Fraktion angesprochenen Urteile der Verwaltung freundlicherweise zur Verfügung gestellt (auf Wunsch können diese. Urteile der Niederschrift beigefügt werden).

 

Die vorgelegten Urteile bestätigen die Rechsauffassung der Verwaltung, die bereits in der Vorlage vom 29.05.2006 wiedergegeben wurde. Darin heißt es unter anderem:

 

"Nach allgemeiner Rechtsprechung müssen junge Menschen sich austoben können.

Die dabei gezeigten Lebensäußerungen, auch die erzeugten Geräusche, sind grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, so das OVG Nordrhein-Westfalen, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern. Gleichwohl sind die Bedürfnisse, insbesondere berufstätiger und alter Menschen anders geartet und von Kindern im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahmeverpflichtung zu beachten. ... ".

 

In den vorgelegten Urteilen wird weiterhin die Rechtsauffassung vertreten, dass Ballspielplätze unter bestimmten Voraussetzungen (geringe Größe, Einschränkung des Benutzerkreises / Höchstalter, Beschränkung der Nutzungszeiten) eher einem Spielplatz zugeordnet werden können und damit sogar in reinen Wohngebieten zulässig sind, als der Sportanlagenlärmschutzverordnuf1g unterliegen. Gleichwohl unterstreicht die Vielzahl der diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten, dass immer wieder derartige Anlagen Spannungsfelder darstellen, die den Wohnfrieden gefährden können. Um möglichen Konflikten zwischen Bolzplatznutzung und Wohnnutzung im Vorhinein' entgegenzuwirken, hatte die Verwaltung daher seinerzeit vorgeschlagen, auf eine Ausweisung eines Bolzplatzes im Nahbereich zur vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung generell zu verzichten.

 

Zur möglichen Nutzung der im Bebauungsplan 1-13B, Wegberg - Ryther Weg festgesetzten Grünfläche als Bolzplatz, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

Es ist beabsichtigt, mit den tiefbautechnischen Arbeiten zur Erschließung des.

Wohngebietes Ryther Weg im Jahr 2007 zu beginnen. Aufgrund des dadurch bedingten Baustellenverkehrs und den damit verbundenen möglichen Gefahren für Kinder und Jugendliche, sollte erst im Anschluss an die Fertigstellung der Straßenbauarbeiten und der überwiegenden Hochbauten die Herrichtung und Nutzung der Grünfläche durchgeführt werden.

 

Bei der Planung und Umsetzung dieser Grünfläche sollten die Vorgaben nicht alleine durch die Stadt erfolgen, sondern in erster Linie durch die neuen Bewohner des Gebietes (Eltern und Kinder) und die antragstellenden Jugendlichen aus den angrenzenden Gebieten formuliert werden. Dabei sollten zunächst in einem gemeinsamen Planungsprozess Fragen zur Art der Nutzung (reiner Spielplatz oder Ballspielwiese) und der Spielgeräte (möglichst keine Spielgeräte, die üblicher Weise in jedem Garten bereits existieren), der weiteren Möblierung mit Bänken sowie der Grüngestaltung geklärt werden. Eine Teilfinanzierung könnte ggf. über Sponsoring oder aus Erlösen aus einem gemeinsamen Nachbarschaftsfest geleistet werden. Mit einem derartigen offenen Prozess wird die Hoffnung verbunden, zunächst ein Gemeinschaftsgefühl unter den neuen Bewohnern aufzubauen und Kontakte mit Mitbewohnern aus den angrenzenden Gebieten zu fördern sowie zugleich durch die gemeinsame Umsetzung des Projektes die Akzeptanz aller und das Verantwortungsbewusstsein für die zukünftige Grünfläche zu erhöhen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird durchaus die Notwendigkeit gesehen im Bereich Harbeck / Innenring eine Ballspielwiese einzurichten. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung jedoch vor, die zukünftige detaillierte Nutzungsart der Grünfläche im Bereich des Wohngebietes Ryther Weg zum jetzigen Zeitpunkt nicht festzulegen.

Sofern der Ausschuss die Notwendigkeit sieht für die antragstellenden Kinder und Jugendlichen bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Herrichtung der besagten Fläche als Ballspielwiese zu beschließen, sind die durch die anstehenden Baumaßnahmen möglicherweise entstehenden Sicherheitsrisiken (siehe oben) sowie mögliche Beschwerden von den angrenzenden und zukünftigen Bewohnern zu bedenken. Die Einhaltung der Nutzungszeiten ist durch geeignete Maßnahmen (Einzäunung mit abschließbarem Schloss, Kontrollen u. ä.) sicherzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Kosten für die Herrichtung der im Bebauungsplan 1-13, Wegberg ­Ryther Weg festgesetzten Grünfläche als Ballspielwiese zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Antragstellern einen schriftlichen Zwischenstand zuzuleiten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei der Umsetzung der Grünfläche im zukünftigen Wohngebiet Ryther Weg die neuen Bewohner des Gebietes und die antragstellenden Jugendlichen in einem gemeinsamen Planungsprozess zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend schriftlich zu informieren.

 

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Anlagen

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