Empfehlungsvorlage - VO/2216/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.07.2012 hat die CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt: „Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes (Wegberger Liste) einen Vorschlag zur Weiterentwicklung und ggf. notwendigen Anpassung dieses Konzeptes zu entwickeln“. Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die zukünftige Einzelhandelsentwicklung und –steuerung zur Erhaltung und Stärkung der Innenstadt Wegberg in ihrer mittelzentralen Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt und zugleich die Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung in den jeweiligen Stadtteilen waren Zielsetzungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Wegberg. Hierbei spielte die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente („Wegberger Liste“) eine wesentliche Bedeutung. Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 16.12.2008 das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Wegberg als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und festgelegt, dass dieses Konzept zukünftig nach §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen ist. Dieser Beschluss wurde daraufhin am 02.01.2009 öffentlich bekanntgemacht und durch die Verwaltung umgesetzt. Es erfolgte eine bauleitplanerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung für die Bereiche Gewerbegebiet Rath-Anhoven, Gewerbegebiet Große Riet (mit Ausnahme des Bereiches Lebensmittel-, Getränke- und Baumarkt) sowie für den Einzelhandelsstandort Fußbachstraße. Für die Bereiche Lebensmittel-, Getränke-, und Baumarkt Gewerbegebiet Große Riet, Garten- und Baumarkt Rath-Anhoven und für den Einzelhandelsstandort Am Bahnhof wurden diesbezügliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

 

In letzter Zeit gibt es vermehrt Bestrebungen, Einzelhandel außerhalb der im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept präferierten Standorte zuzulassen. Die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheiden zur Errichtung von rund 3.500 qm Verkaufsfläche in Rath-Anhoven zum Beispiel steht im Widerspruch zu diesem Konzept. Somit steht das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept im Grundsatz in Frage; eine punktuelle Überarbeitung des Konzeptes erscheint nicht zweckdienlich. Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der veränderten Zielrichtung vor, zukünftig das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept nicht mehr bei der Aufstellung von Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept vom 16.12.2008 zukünftig bei der Aufstellung der Bauleitpläne nicht mehr zu berücksichtigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

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Anlagen

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