Mitteilungsvorlage - VO/2260/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VO/1655/11 zur Ausschusssitzung vom 25.01.2011. In dieser Vorlage wurde zum Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 15.03.2010 bzgl. einer Bestückung der städtischen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen der bisherige Bearbeitungsstand durch die Verwaltung aufgezeigt.

Die Verwaltung wurde im Rahmen der damaligen Beratung damit beauftragt, weitere Eignungsprüfungen der städtischen Dachflächen vorzunehmen.

 

Eine sinnvolle Möglichkeit zur Bestückung der städtischen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen unter Beteiligung bzw. Berücksichtigung der städtischen Bevölkerung, sind so genannte „Bürgersolaranlagen“. Hierbei würden die städtischen Dachflächen an eine Gesellschaft verpachtet, damit diese unter Beteiligung von Wegberger Bürgern die Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt.

Diesbezüglich wurde mit einem Vertreter der „NEW Re GmbH“ Kontakt aufgenommen, um die generelle Möglichkeit zur Errichtung von Bürgersolaranlagen zu prüfen. Bei der „NEW Re GmbH“ handelt es sich bezüglich der Organisation und Abwicklung von Bürgersolaranlagen, um ein Fachunternehmen, welches z.B. schon verschiedene Bürgersolaranlagen im Bereich Mönchengladbach projektiert hat.

 

Der „NEW Re GmbH“ wurden die damaligen Ergebnisse der verwaltungsinternen Erstuntersuchung wie Luftbilder, Flächenberechnung etc. zur Bewertung und Konkretisierung übergeben. Daraufhin erfolgte eine erste Prüfung der städtischen Dachflächen.

Hierbei wurden, in Erweiterung der vorangegangenen Untersuchung des FB Gebäudewirtschaft, insbesondere die folgenden Punkte betrachtet:

-

Beurteilung der Dachflächen anhand der zu erzielenden Anlagenleistung

-

Abschattung der möglichen Dachbereiche durch Baumbestand und Störstellen innerhalb der Dachflächen (wie z. B. Entlüftungshauben etc.

-

Art des vorhanden bzw. erforderlichen Netzanschlusses je nach möglicher Größe einer Photovoltaikanlage

 

Die Bearbeitung durch die „NEW Re GmbH“ erfolgte an Hand einer Auswertung von Luftbildern sowie der Auswertung der vorhandenen Planunterlagen zu den jeweiligen Netzanschlüssen.

Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde ein Großteil der Gebäude in die folgenden drei Kategorien eingeordnet wurde:

1.

Objekt bzw. Dachfläche für Bestückung mit Photovoltaik geeignet

2.

Bestückung generell möglich, jedoch mit Einschränkungen

3.

Objekt bzw. Dachfläche für Bestückung mit Photovoltaik nicht geeignet

Die Ergebnisse wurden durch die Verwaltung in die Tabelle zur Vorlage VO/1655/11 eingearbeitet und diese verkürzt als Anlage beigefügt.

 

Für eine endgültige Festlegung der Machbarkeit je Objekt wären nach Aussage der „NEW Re GmbH“ Begehungen bzgl. des Sanierungsbedarfes der Dachoberflächen sowie eine statische Prüfung der Tragkonstruktion z. B. anhand von Bestandsunterlagen erforderlich.

 

Nach Abschluss dieses ersten Schrittes wurden jedoch sämtliche Arbeiten / Untersuchungen durch die „NEW Re GmbH“ eingestellt und der Verwaltung die Unterlagen inkl. deren eigener Ergebnisse im Laufe dieses Jahres zurückgegeben. Dies wurde damit begründet, dass aufgrund der unklaren Entwicklungen zur Förderung von Photovoltaikanlagen keine wirtschaftlich vertretbare Grundlage zu einer entsprechenden Investition gegeben ist bzw. sein kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch die Kontaktaufnahme und die bisherigen Arbeiten der „NEW Re GmbH“ sind der Stadt keinerlei Kosten entstanden, da die bisherigen Leistungen als reine Akquisearbeiten erbracht wurden.

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

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Anlagen

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