Entscheidungsvorlage - VO/2269/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Antrag vom 30.09.2012 angeregt, einen Seniorenbeirat einzurichten.

 

Neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten der Beteiligung über die Parteien, die Rats- und Ausschussmitglieder oder als Bürger unmittelbar mit einem Antrag gibt es zur Umsetzung mehrere Wege, wie eine zusätzliche Beteiligung von Senioren erfolgen kann. So ist es bereits jetzt im Prozess des Stadtmarketings möglich, sich im Rahmen des Aktionskreises Wegberg Mühle für Senioren zu engagieren.

 

Soweit die Einrichtung eines „Seniorenbeirates“ als formelles Gremium beabsichtigt ist, muss festgelegt werden, wie die Zusammensetzung erfolgen soll und welche Befugnisse dieses zusätzliche Gremium erhalten soll.

 

Denkbar sind hier drei Alternativen:

 

1.     Einrichtung eines „Runden Tisches“ Senioreninteressen

 

Hier könnten unter Beteiligung der regionalen Interessenvertretungen (kirchliche und soziale Verbände und Einrichtungen) seniorenrelevante Themen aufgegriffen werden. Ein Beschluss dieses Gremiums könnte je nach Zuständigkeit als Anregung zur Bearbeitung an Rat und Verwaltung weitergeleitet werden.

 

Die Zusammensetzung wird auf ehrenamtlicher Basis wahrgenommen und beruht auf Vorschlägen der Verbände und Einrichtungen. Eine Zuweisung bestimmter Themen, die dort behandelt werden sollen, entfällt.

 

Der Vorsitz und die Geschäftsführung obliegt dem „Runden Tisch“, der hierzu eine Geschäftsordnung erlässt und aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die Stellvertreter wählt.

 

Eine Betreuung der Arbeit durch die Verwaltung entfällt.

 

 

 

2.     Einrichtung eines ehrenamtlichen Seniorenbeirates

 

In einem ehrenamtlichen Seniorenbeirat könnten Vertreter, die von den Parteien benannt werden, eigene und vom Rat  zugewiesene Themen behandeln. Die Beratungsergebnisse könnten als Empfehlung von „Sachverständigen“ in die Entscheidungsfindung seniorenrelevanter Themen Einfluss finden.

 

Hier müsste bei Beratungen seniorenrelevanter Themen im Rat und in den Ausschüssen der Seniorenbeirat vorher gehört werden.

 

Der Vorsitz und die Geschäftsführung obliegt dem Seniorenbeirat, der hierzu eine Geschäftsordnung erlässt und aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die Stellvertreter wählt.

 

Die Sitzungen sind regelmäßig und formell. Eine Betreuung der Arbeit durch die Verwaltung entfällt.

 

 

3.     Einrichtung eines Seniorenausschusses

 

Der Rat bildet einen neuen Ausschuss, der sich nur mit seniorenrelevanten Themen beschäftigt und Beschlüsse und Beschlussempfehlungen fassen kann.

 

Hier müsste der Geschäftskreis festgelegt werden. Der Ausschuss setzt sich aus sachkundigen Bürgern, sachkundigen Einwohnern und Ratsmitgliedern zusammen. Der/die Ausschussvorsitzende wird vom Rat im Rahmen der Verteilung aller Ausschussvorsitze gewählt.

 

Die Geschäftsführung erfolgt nach den Kriterien der Ausschussarbeit. Hier fällt in der Verwaltung ein derzeit noch nicht näher bezifferbarer Zusatzaufwand für die Ausschussbetreuung an.

 

 

 

Da die einzelnen Alternativen unterschiedliche Auswirkungen (z.B. auf den Verwaltungsaufwand) haben, soll zunächst eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, welche Lösung hier umgesetzt werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der geführten Diskussion mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Alternative ………... (wird in der Sitzung festgelegt).

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Anlagen

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