Entscheidungsvorlage - VO/2270/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Beratungen der bisherigen vom Verein gestellten Zuschussanträge unter den Vorlagennummern VO/0760/08, VO/806/08, VO/1103/09, VO/1178/09 VO/1634/10 und VO/1854/11 wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende der Schießsportfreunde Wegberg hat mit Datum vom 19.08.2012 erneut einen Antrag auf einen Zuschuss zum Bau einer Schießsportanlage aus den Sportfördermitteln gestellt, die vom Land pauschal an die Stadt Wegberg ausgezahlt werden.

 

Die vom Land NRW im Rahmen der Sportpauschale für 2012 zur Verfügung gestellten Mittel sind in der Haushaltsplanung 2012 ausschließlich zur Ertüchtigung der eigenen Sportstätten, hier insbesondere der Laufbahn im Hans-Gisbertz-Stadion, eingesetzt worden.

 

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juni 2008 sind dem Verein bereits 5.000,00 € als Investitionszuschuss pauschal genehmigt und ausgezahlt worden. Auf Antrag des Vereins hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner Sitzung am 11. November 2008 zusätzlich entschieden, dem Verein einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

 

An der Sachlage hat sich grundlegend nichts geändert, so dass die Verwaltung -wie auch in den Jahren zuvor- vorschlägt, keine weiteren Mittel an den Verein auszuzahlen.

 

Ob und inwieweit eine weitere Vereinsförderung in Folgejahren für die Schießsportfreunde Wegberg e.V. erfolgen kann, soll auch im Zusammenhang mit der Neuregelung der Vereinsförderung beraten werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, den Schießsportfreunden Wegberg von 1997 e.V. keine weitere Investitionsförderung zu gewähren.

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Anlagen

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