Entscheidungsvorlage - VO/2271/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Tennisclub Tenniscenter e.V., der sich am 03.09.2012 gegründet hat, hat mit Datum vom 27.03.2012 um pauschale finanzielle Förderung gebeten. Der Antrag und ein Satzungstext liegen dieser Vorlage bei.

 

Nach den bislang geltenden Vereinsförderrichtlinien vom 17.02.2009 können gem. Ziffer 2.2 Sportvereine (z.B. Fußballsportvereine, Turnvereine, Schwimmvereine, Leichtathletikclubs, Tischtennisvereine, Tennisvereine, Schießsportvereine, Reitervereine, Schachvereine) gefördert werden, soweit diese Vereine einem offiziellen Dachverband (z. B. Landessportbund) angeschlossen sind. Dies gilt auch für eine Jugendförderung nach Ziffer 3.3 (5,70 € je jugendl. Mitglied).

 

Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist und die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, soll eine Bezuschussung der Jugendarbeit nach Ziffer 3.3 der geltenden Richtlinien erfolgen.

 

Eine darüber hinausgehende weitere Förderung des neu gegründeten Vereines soll bis zu einer Entscheidung über die Neuregelung der Vereinsförderung nicht erfolgen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen Kosten in derzeit unbekannter Höhe, da der Zuschussantrag noch nicht beziffert wurde.

 

Beim Produktsachkonto 080200/531830 stehen insgesamt 15.701,40 € für Jugendförderung zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand der Förderanträge reicht der Betrag unter Berücksichtigung eines 10%tigen Haushaltskonsolidierungs­beitrages aus, um die Ausgaben insgesamt zu decken.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, dem Tennisclub Tenniscenter e.v. eine Förderung nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien für die Jugendarbeit zu gewähren, soweit eine Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachgewiesen wird.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...