Mitteilungsvorlage - VO/2290/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Erstellung des Haushaltsplanes 2013 des Kreises Heinsberg / Benehmensherstellungsverfahren gemäß § 55 Kreisordnung NRW n.F.

 

Am 13.09.2012 hat der Landtag NRW in 2. Lesung das Umlagengenehmigungsgesetz (UmlGenehmG) verabschiedet. Hierin wurden u.a. die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden dahingehend geändert, dass nunmehr die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erfolgen hat. Der Landrat hat hierzu das Benehmverfahren am 02.10.2012 eingeleitet.

In der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 18.10.2012 verständigten sich die Hauptverwaltungsbeamten darauf, dass eine gemeinschaftliche Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans 2013 des Kreises Heinsberg abgegeben werden sollte. Zu den Eckdaten des Kreishaushaltsentwurfs 2013, die bis zu diesem Zeitpunkt vorlagen sind folgende Aussagen zur Benehmherstellung erfolgt.

 

Zum Einen ist es positiv, dass das Vorjahresniveau der allgemeinen Kreisumlage in der Planung 2013 in etwa erreicht wurde und seitens des Kreises auch für die Folgejahre, möglicherweise durch die Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, der absolute Betrag der allgemeinen Kreisumlage konstant gehalten werden kann, ggfls. sogar leicht gesenkt werden könnte.

 

Ebenso wird die Überprüfung der Personalstrukturen der Kreisverwaltung mit dem Ziel der Kostensenkung in den Folgejahren positiv gesehen.

 

Mit Hinweis auf das NKF-Weiterentwicklungsgesetz, und den sich daraus ergebenen Möglichkeiten im Bereich der Überschusszuführung an die Ausgleichsrücklage, besteht eine weitere Chance die allgemeine Kreisumlage zu senken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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