Empfehlungsvorlage - VO/2222/12
Grunddaten
- Betreff:
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Doppelhaushalt 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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04.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.07.12 hat die CDU-Fraktion gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt: Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 einen Doppelhaushalt aufzustellen.
Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes bringt durch das einmalige Aufstellen und durch den einmaligen Beschluss eine Verfahrensvereinfachung mit sich, wodurch sich auch eine Zeitersparnis, u.a. durch die einmalige Beratung in den Fraktionen und in den politischen Gremien ergeben könnte.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Vorherigkeit der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 gesichert wäre. Darüber hinaus wäre Planungssicherheit gegeben, sodass beispielsweise Investitionsmaßnahmen nicht aufgeschoben werden müssten.
Den genannten Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber. Die Planung wird aufgrund des langen Prognosezeitraums (bis einschl. 2017) ungenau. Neue Beschlüsse oder Erlasse von Gesetzen (z. B. Gemeindefinanzierungsgesetz, s.u.) können, sofern die Plandaten erheblich abweichen, schon eine Nachtragssatzungspflicht auslösen. Sollte sich eine Nachtragssatzungspflicht ergeben, so wie es bei Städten mit Doppelhaushalt in der Vergangenheit schon häufiger vorkam, dann entfällt die gewünschte Arbeitsentlastung. Im Falle der Nachtragserstellung ist das gleiche Verfahren, wie es bei der Haushaltsplanaufstellung durchgeführt wird, zu vollziehen.
Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der Jahresabschlüsse ist die Kalkulation zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfes schwieriger. In der Steuerschätzung vom September 2012 wurden u.a. die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2013 veröffentlicht. Wegberg erhält ca. 2,2 Mio Euro weniger als noch im Haushaltsplanjahr 2012 angenommen wurden. Für das Jahr 2013 waren im Haushaltsplan 2012 rd. 5,1 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen vorgesehen. Durch die Steuerschätzung und der damit umgesetzten Regionalisierung der Steuerzahlen wird es voraussichtlich rd. 1,5 Mio. Euro weniger an Schlüsselzuweisungen in 2013 für Wegberg geben. Eine Abmilderungshilfe (rd. 0,9 Mio. Euro), so wie sie im GFG 2012 vorgesehen war, wird voraussichtlich für das GFG 2013 nicht ausgezahlt. Ebenso offen ist noch die weitere Gewährung der Gaststreitkräftepauschale für die Jahre 2013 und folgende. Abzuwarten bleibt auch noch die Aktualisierung der Novembersteuerschätzung. Für den Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2016 errechnet sich der Ansatz unter Anwendung der Orientierungsdaten aus dem Orientierungsdatenerlass vom 13. Juli 2012. Demnach kann womöglich eine Hochrechnung für die kommenden Jahre nur auf der Grundlage einer eingebrochenen Schlüsselzuweisung für den Haushaltsplan 2013 erfolgen.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen berichtet, dass die interkommunale Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich schon länger in Zweifel gezogen wird. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden schlechter gestellt als die kreisfreien Städte.
Zur den Verteilungskriterien im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 sind derzeit noch zwei Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgerichthof NRW anhängig. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich aus der Rechtsprechung zum kommunalen Finanzausgleich neue Anforderungen ergeben.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen weist auch auf die Haushaltssituation seiner Mitgliedstädte und gemeinden hin, da unlängst die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs nur zu einer gerechteren Verteilung der Finanzmasse führen kann. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat Mitte Juli ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs an das FiFo-Institut in Köln vergeben. Diesbezüglich wird abzuwarten sein, inwieweit die Gutachtenergebnisse mit in die Diskussion für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 einfließen.
Für die Planung der Folgejahre besteht aus den vorgenannten Entwicklungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz eine begründete Zuversicht, dass ab 2014 mit einer gerechteren Verteilung des Steueraufkommens zu rechnen ist. Diese Unabwägbarkeit und die damit verbundene Unsicherheit, wie sich die Verteilung des kommunalen Finanzausgleichs weiterentwickelt, ist für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes nicht von Vorteil.
Schon im Haushaltsplan 2012 betrug die Entnahme der Allgemeinen Rücklage für das Jahr 2013 mehr als 5 %. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wurden mit dem Evaluierungsgesetz zur Gemeindeordnung NRW nicht geändert. Es bleibt also bei der Regelung, dass bei einer Rücklagenentnahme (Allgemeine Rücklage) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von mehr als 5 % ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist.
Aufgrund der verringerten Mittel vom Land und der bisher vorliegenden Planwerte lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2013 vermieden werden kann.
Bislang bestehen weder Erfahrungen bei der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes noch Erfahrungen mit einem Doppelhaushalt. Falls ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen wäre, so würde die Erstellung des Haushaltsplans arbeitsintensiver, da Maßnahmen der Standardsenkung, des Abbaus des Leistungsangebotes sowie der Verzicht auf Investitionen in Erwägung gezogen werden müsste.
Sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik gilt es dann, sich zunächst mit den Grenzen und Möglichkeiten, die ein HSK-Haushalt bietet, vertraut zu machen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen derzeit für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes zu viele Unabwägbarkeiten. Es ist nicht Unwahrscheinlichkeit, dass ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. Aufgrund der besonderen Haushaltssituation sieht die Verwaltung in der Aufstellung eines Doppelhaushalt 2013/2014 zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorzüge.
