Entscheidungsvorlage - VO/0346/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, Personen ohne Unterkunft (Obdachlose) eine angemessene Unterkunft in behördeneigenen oder anzumietenden Räumen zu verschaffen. Die Obdachlosen sollen vor den Gefahren, die dadurch entstehen, dass sie z.B. der Witterung ständig ausgesetzt sind, geschützt werden. Wenn von dem zur Verfügung gestellten Wohnraum selbst Gefahren für die Gesundheit ausgehen, sind diese zur Unterbringung von Obdachlosen nicht geeignet. Die Stadt Wegberg besitzt 5 Häuser mit insgesamt 19 Wohnungen, die Obdachlosen zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Verwaltung hat die Häuser überprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

In Gerichhausen 61, 63, 65:

Die Bauerlaubnis für 10 Schlichtwohnungen in Gerichhausen 61 – 65 stammt vom 30. März 1950. Laut Planung handelt es sich um 8 Drei-Raum-Wohnungen und 2 Vier-Raum-Wohnungen. Im Hintergebäude war für je 4 Familien eine Waschküche vorgesehen und in einem separaten Anbau gibt es 10 Toiletten. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat das Objekt In Gerichhausen 61 – 65 überprüft und den Sanierungsaufwand mit Brutto 408.221,90 EUR ermittelt. Aus der Summe ist erkennbar, dass es sich um eine komplette Sanierung vom Dach bis zum Keller handelt. Eine Zentralheizung ist in dem Gebäude nicht vorhanden, die Räume werden mit Kohleöfen erwärmt. In den Kosten ist eine Zentralheizung auch nicht enthalten. Auch nach Sanierung wird das Gebäude nicht dem Standard eines Energiesparhauses entsprechen.

 

Klinkumer Hof 12, 14, 16:

Die Genehmigung des Oberkreisdirektors Erkelenz zur Errichtung von Obdachlosenunterkünften in der Straße Klinkumer Hof stammt vom 09. Oktober 1953. Die Gebrauchsabnahme fand am 03. März 1955 statt. Geplant wurde das Gebäude für 4 Zwei-Raum-Wohnungen und 4 Drei-Raum-Wohnungen. Die Wohnungen im Klinkumer Hof 14 und 16 sind zurzeit nicht bewohnbar. Eine Zentralheizung ist nicht vorhanden; die Räume werden mittels Kohleöfen erwärmt. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat die notwendigen Sanierungsarbeiten ermittelt und eine Kostenschätzung erstellt, die mit Bruttokosten in Höhe von 421.281,42 EUR endet. Auch hier gilt das für die Häuser In Gerichhausen Gesagte, dass auch nach Sanierung dieses Objekt am Klinkumer Hof nicht dem Standard eines Energiesparhauses entsprechen wird.

 

Bereits am 17.09.1996 hatte der Hauptausschuss und am 24.09.1996 der Rat der Stadt Wegberg über die Notwendigkeit der Errichtung von neuen Obdachlosenunterkünften beraten. In den o.g. Sitzungen ist das Architekturbüro Dipl.-Ing. Hajo Pollmanns / Wolfgang Jasper aus Aachen mit den notwendigen Planungsarbeiten beauftragt worden. Das Büro Pollmanns/Jasper hatte eine Planung für die Errichtung von zwei Wohnhäusern als Unterbringungseinrichtung für Obdachlose erstellt und einen entsprechenden Bauantrag vorgelegt. Die Baugenehmigung stammt vom 08. Oktober 1997. Die Gebäude haben ein Volumen von 1.457 m³. Die Nutzfläche der beiden Häuser beträgt 379,90 m². Die Baukosten sind mit 760.000,00 EUR ermittelt worden. Die beiden Gebäude sollten auf einem städtischen Grundstück im Bereich der Mittelachse (Heidekamp) erstellt werden. Diese Grundstücke sind zwischenzeitlich veräußert worden und einer Wohnbebauung zugeführt worden.

 

Bei Würdigung des erheblichen Sanierungsaufwands für die Gebäude Klinkumer Hof 12 – 16 und In Gerichhausen 61 – 65 in Höhe von rund 830.000,00 EUR und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich dann um einen sanierten Altbau aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts handelt, schlägt die Verwaltung vor, einen Neubau von Obdachlosenunterkünften zu favorisieren. Da die Grundstücke im Bereich Heidekamp nicht mehr in städtischem Besitz sind, müssen in einem ersten Schritt geeignete Grundstücke gesucht werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

siehe unter Sachverhalt.

 

Alternativen:

keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, geeignete Grundstücke für den Neubau von Obdachlosenunterkünften zu ermitteln und diese dem Fachausschuss möglichst kurzfristig vorzustellen.

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Anlagen

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