Empfehlungsvorlage - VO/0348/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die als Anlage vorliegende Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung beinhaltet keine weitergehenden Regelungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wegberg.

 

Die Änderung ist erforderlich, um einer geänderten Zuständigkeit, hier der Verlagerung vom Amt für Umwelt- und Verkehrsplanung – Abfallwirtschaft – des Kreises auf die örtliche Ordnungsbehörde Rechnung zu tragen.

 

Darüber hinaus hat es sich als erforderlich erwiesen, neben der grundsätzlichen baurechtlichen Regelung die Verpflichtung zur Nummerierung von Grundstücken (Hausnummerierung einschließlich Umnummerierung) auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes zu regeln. Die entsprechende Normierung wurde deshalb in den Änderungsvorschlag aufgenommen, stellt aber keine neue Verpflichtung des Eigentümers dar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 18. März 2005 entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu ändern und die als Anlage beigefügte Änderungsverordnung zu erlassen.

 

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Anlagen

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