Empfehlungsvorlage - VO/2238/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.08.2012 hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige gemäß

§ 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

„Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass der Stadtpark in seiner bisherigen Form (denkmalgeschützter alter Friedhof und angrenzende Parkfläche mit Baumbestand) erhalten bleibt“.

Der Rat nahm in seiner Sitzung am 06.09.2012 Kenntnis und hat den Antrag an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Nördlich angrenzend zum alten Friedhof an der Bahnhofstraße befand sich die so genannte Villa Köhler einschließlich standesgemäßer Gartenanlage. Diese gründerzeitliche Fabrikantenvilla wurde zuletzt bis zu ihrem Abriss im Jahre 1978 als Amtsgericht genutzt.  Die heutige Parkanlage ist aus der seinerzeitigen Gartenanlage hervorgegangen. Die beiden Grünflächen an der Bahnhofstraße sind Teile des öffentlichen Grünnetzes, welches sich von hier aus entlang der Schwalm bis zum Stadtpark erstreckt. Diese, in ihrer stadtgestalterisch prägenden Funktion für die Innenstadt wertvollen Bereiche, aufzuwerten, ist erklärtes Ziel. Ein diesbezügliches Grünkonzept wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung bereits am 28.10.2008 vorgestellt (Vorlagen VO/0892/08 und VO/0617/07). Eine Förderzusage von Seiten der Bezirksregierung Köln konnte bisher aufgrund fehlender Mittel jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Daher war es umso erfreulicher, dass ein erster Baustein zur Umsetzung des Grünkonzeptes im Rahmen der Naturparkschau 2012 mit Hilfe des Projektes „Wassererlebnisbereich Schwalm“ kürzlich verwirklicht werden konnte.

 

Der Bereich des alten Friedhofes ist als Baudenkmal in der Denkmalliste der Stadt eingetragen. Planungsrechtlich ist der Bereich des alten Friedhofes und der angrenzenden Parkanlage gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt hier entsprechend der derzeitigen Nutzung „Grünfläche“ dar. Im Landschaftsplan des Kreises Heinsberg sind die Flächen insgesamt als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Eine Bebaubarkeit der Parkanlage ist somit derzeit planungsrechtlich unzulässig.

 

Gleichwohl sollte erwogen werden, die Parkanlage nördlich des alten Friedhofes als Optionsfläche für eine öffentliche maßvolle bauliche Nutzung – unter Wahrung des Parkcharakters – zu betrachten. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 26.08.2012, der einer Selbstbindung des Rates gleich käme, nicht gefolgt werden. Eine Sicherung dieser Fläche für stadtplanerische Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum der Kernstadt, die derzeit noch nicht absehbar sind, wäre ansonsten nicht mehr möglich.

Die Schaffung von Baurechten an dieser Stelle könnte nur im Zuge der Bauleitplanung unter der Regie des Rates der Stadt in Abstimmung mit der Bezirksregierung, der Unteren Landschaftsbehörde und anderer Fachbehörden erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat - aufgrund der Darstellungen im Sachverhalt - dem Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 26.08.2012 zur Erhaltung der Parkfläche an der Bahnhofstraße nicht zu folgen.

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Anlagen

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