Empfehlungsvorlage - VO/2288/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken. Grundlage der Kalkulation der für 2013 zu erwartenden Kosten im Bereich „Abwasserbeseitigung“ bildet die auf der Kontensystematik der Ergebnisrechnung erstellte Betriebsabrechnung für das Jahr 2011 sowie die für die Haushaltsplanung 2013 ermittelten Aufwendungen.

 

In der Kalkulation 2013 wird aus dem vorhandenen Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abwasser“ der Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2010 gem. § 6 Abs. 2 S.3 Kommunalabgabengesetz NW berücksichtigt. Der Überschuss der Betriebskostenabrechnung 2010 beträgt 898.956 Euro. In der Ratssitzung am 21.12.2010 wurde beschlossen, eine ertragswirksame Auflösung für die Jahre 2011- 2013 vorzusehen und den jährlichen Ertrag gebührensenkend einzusetzen. Für das Jahr 2013 kann noch ein Betrag in Höhe von 222.859 Euro berücksichtigt werden.

 

Die in der Anlage angehängte Abwassergebührenberechnung wurde durch das Ingenieurbüro Berg, Aachen erstellt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2013 werden Gesamtkosten i.H.v. 8.866.085,00 Euro erwartet.

 

Schmutzwassergebühr:

Die Kostensteigerung gegenüber der Vorperiode resultiert aus einer Steigerung der Personalkosten, u.a. auch durch eine Aktualisierung der Stellenanteile im Produkt 11.03.01 „Abwasserbeseitigung“ und aus einer Erhöhung der Bewirtschaftungskosten. Diese sind auch auf die Erhöhung im Bereich der Stromkosten zurückzuführen. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich aus diesen Gründen um 0,35 Euro (siehe tabellarische Übersicht).

 

Niederschlagswassergebühr:

Die privaten Flächen für Niederschlagswasser wurden durch das Ingenieurbüro Berg neu ermittelt. Als Ergebnis der Flächenermittlung aus der Überfliegung des Stadtgebietes und der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft lässt sich festhalten, dass bei den privaten Flächen eine Steigerung in der Gesamtfläche nun vorliegt. Aufgrund der größeren angeschlossenen privaten Flächen verringert sich der Niederschlagswassergebührensatz um 0,26 Euro. 

 

 

Aus der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2013 ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen gegenüber gestellt.

 

 

 

 

Gebührensatz 2013

 

Gebührensatz 2012

 

Veränderung in Euro

 

Schmutz-wasser

In Euro/m³

 

 

4,33 Euro

 

3,98 Euro

 

+ 0,35

Niederschlags-wasser (priv.

Fläche) in

Euro/m²

 

 

0,96 Euro

 

1,22 Euro

 

- 0,26

Niederschlags-

Wasser (öff.

Fläche) in

Euro/m²

 

 

0,96 Euro

 

1,22 Euro

 

- 0,26

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Verwaltung wird die aus der Kostenrechnung abgeleiteten Erträge und Aufwendungen für den Haushaltsplan 2013 entsprechend berücksichtigen.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Basis der vorliegenden Gebührenkalkulation für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Wegberg die beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg vom 10. November 2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 05. Juli 2012, zu beschließen.

 

 

Aufgrund §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz 18. September 2012 (GV. NRW S. 436), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am …….. folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen:

 

 

I.

 

1.) § 14 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 4,33 €.

 

2.) § 15 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,96 €, für Straßenflächen beträgt die Gebühr i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,96 €.

 

3.) § 15 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

Für begrünte Dachflächen, deren Oberflächenwasser den öffentlichen Kanalanlagen zugeführt wird, wird die Niederschlagswassergebühr auf 50 % des Gebührensatzes nach Absatz 4 Satz 1 reduziert. Der reduzierte Gebührensatz beträgt jährlich 0,48 €.

 

II.

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

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Anlagen

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