Entscheidungsvorlage - VO/2296/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Klassenbildung auf Schulträgerebene Schuljahr 2013/14
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz ist am 13. November 2012 beschlossen worden.
Die wichtigsten Änderungen hierin sind:
a) Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern sind als Teilstandort zu führen.
b) Die Mindestschülerzahl eines Standortes ist auf 46 Schülerinnen und Schüler festgelegt.
c) Die Mindestschülerzahl je Klasse wird auf 15 herabgesetzt.
d) Die maximale Schülerzahl je Klasse wird auf 29 festgelegt
e) Die Klassenbildung wird nicht mehr von den Schulen vorgenommen. Der Schulträger verteilt mögliche Klassen auf die einzelnen Schulen.
1. Klassenbildung auf Schulträgerebene
Nachdem sich zunächst erhebliche Unsicherheit in der Umsetzung des Gesetzes breitgemacht hatte, sind in der letzten Woche weitere Klärungen in der Sache durch den Städte- und Gemeindebund und das Ministerium erfolgt. Es ist seitens der Landesregierung vorgesehen, die im Gesetz beschlossenen Regelungen eins zu eins in einer Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW umzusetzen. Diese soll bereits für das Schuljahr 2013/14 gelten und wird für das Frühjahr 2013 erwartet. Von Seiten des Schulministeriums bestehen allerdings keine Bedenken, die Regelungen der Klassenbildung auf Schulträgerebene bereits jetzt umzusetzen.
Die zukünftige Berechnung erfolgt somit auf folgender Grundlage:
Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird nach der Ganzzahl je nach Anzahl der insgesamt zu bildenden Klassen auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Nach den vorliegenden Anmeldezahlen werden für eine Versorgung aller Schulen mindestens 9 Klassen benötigt.
Der Quotient für Wegberg errechnet sich anhand der derzeit bekannten Anmeldezahlen wie folgt:
Schule | Anmeldungen 2013/14
| Schüler und Schülerinnen im jahrgangsübergreifenden Unterricht (JaU) | Zu bildende Eingangsklassen |
KGS Arsbeck | 45 |
| 2 |
GS Beeck | 23 |
| 1 |
GS Merbeck | (13) | 24 (13 + 11) | 1 |
GS Klinkum | 0 | 0 | 0 |
GS Rath-Anhoven | 23 |
| 1 |
GS Wegberg | 82 |
| 4 |
GS Wildenrath | (10) | 26 (10 + 16) | 1 |
Gesamt | 173 (+23) | 50 (23 + 27) | 10 |
| 223 | 10 | |
Bei 223 Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen (incl. JaU) geteilt durch 23 (Kommunale Klassenrichtzahl) ergibt sich ein Quotient von 9,70, der nach den geltenden Bestimmungen auf 10 aufgerundet wird.
Somit kann einer Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler an der jeweils gewünschten Schule zugestimmt werden.
Der Beschluss über die Verteilung der Klassen muss nach geltender Meinung vom Rat getroffen werden, der diese Aufgabe jedoch zukünftig auch auf einen Ausschuss oder den Bürgermeister übertragen kann. Die Mitteilung über die Klassenbildung an den einzelnen Schulen ist diesen spätestens bis zum 15.01. eines jeden Jahres mitzuteilen, damit hier eine Aufnahme rechtzeitig ausgesprochen werden kann.
2. Teilstandortbildung
Die Frage der Teilstandortbildung ist auf Grundlage der aktuell eingetretenen Entwicklung der Anmeldezahlen in Wildenrath und aufgrund der aktuellen gesetzlichen Änderungen neu zu überdenken.
Bisher war im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgeschlagen, die GS Merbeck zukünftig als Teilstandort der KGS Arsbeck zu führen.
Maßgebend hierfür war die Situation im Jahre 2010. Bei den damaligen Planungen wurde davon ausgegangen, dass der Standort Wildenrath mittelfristig Bestand haben würde. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist dies in der Form als selbständige Schule jedoch nur für Standorte mit mehr als 92 Schülerinnen und Schülern möglich.
Wenn also für den Standort Wildenrath ebenfalls ein Teilstandort eingerichtet werden muss, bietet sich wegen der überschneidenden Einzugsbereiche die Grundschule Arsbeck als Hauptstandort an. So können Schüler aus Dalheim bei Anmeldung auch dem Standort Wildenrath zugewiesen werden. Der Standort Merbeck könnte dann als Teilstandort der Erich Kästner Grundschule geführt werden, da auch hier überschneidende Einzugsbereiche vorliegen (Rickelrath, Harbeck).
Ein Zusammenschluss von drei Standorten (Arsbeck, Wildenrath, Merbeck) ist organisatorisch schwer umzusetzen und würde von der Bezirksregierung wohl auch nicht genehmigt.
Bei einer Diskussion der Schulleiter und Schulleiterinnen der Grundschulen in der letzten Woche wird eine Lösung wie dargestellt aus pragmatischen Gründen akzeptiert.
Die Schulkonferenzen sind bei der Teilstandortbildung zu beteiligen. Eine abschließende Entscheidung in diesem Punkt soll daher im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 29.01.2013 getroffen werden, nachdem die Schulkonferenzen gehört wurden.
