Mitteilungsvorlage - VO/2293/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 04.09.2012 angekündigten Standortbestimmungen für eine Hinweisbeschilderung auf das „Wegberg-Oval“ fanden in der 46. Kalenderwoche am 12.11.2012 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Nettetal als Straßenbaulastträger statt.

 

In der 47. und 48. Kalenderwoche 2012 wurden im Bereich der B 57, aus Fahrtrichtung Mönchengladbach sowie Erkelenz vor dem Einmündungsbereich L 127, der L 3 aus Fahrtrichtung Uevekoven in Richtung Wegberg sowie der L 3 im Streckenverlauf die Tabellenwegweiser durch einen entsprechenden Schriftzug ergänzt.

 

Im Rahmen der endgültigen wegweisenden Beschilderung betreffend die B 221 n wird eine Ausschilderung aus Richtung Wassenberg und der Autobahnabfahrt Niederkrüchten erfolgen. Hier wird der Schriftzug in die bestehenden und auch auf die noch neu zu montierenden Tabellenwegweiser eingefügt.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau sicherte eine Umsetzung der bereits mit Schreiben vom 11.11.2011 erfolgten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, betreffend die wegweisende Beschilderung für die B 221 n Ortsumgehung Wildenrath, im kommenden Frühjahr zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine.

 

 

Alternativen:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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