Mitteilungsvorlage - VO/2308/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige beantragte mit Schreiben vom 26.08.2012 die Geschwindigkeitsbegrenzung in Form einer Zoneneinrichtung auf der Beecker Straße zwischen den Straßeneinmündungen Kreuzherrenstraße sowie Freiheider Straße auf 30 km/h.

 

Zudem wurde die Aufbringung von Piktogrammen „Fahrrad“ im Bereich des Fußgängerüberweges und der Volksbank im Antragsschreiben genannt.

 

Der Bereich Beecker Straße von der Einmündung Kreuzherrenstraße bis Einmündung Freiheider Straße wird in den Morgenstunden von Schülern, aber auch tagsüber von Fußgängern und wendenden PKW sowie durch ausparkende PKW frequentiert.

 

Dabei kommt es laut Antrag zu gefährlichen Situationen und Unfällen.

 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens nach Straßenverkehrsordnung (StVO) äußerte sich die Kreispolizeibehörde Heinsberg negativ zu dem oben genannten Antrag.

 

Nach Auswertung der Unfalldatenliste für den Zeitraum 01.01.2010 bis 30.11.2012 ist ersichtlich, dass sich während dieses Zeitraumes lediglich 1 Unfall mit der Ursache

„Geschwindigkeit“ ereignete. Die Mehrheit der Unfälle ereignete sich aufgrund von Fehlern beim Wenden bzw. Rückwärtsfahren.

 

Aus der Verkehrsunfalllage ist nicht ersichtlich, dass Unfälle auf massive Geschwindigkeitsverletzungen  zurückzuführen sind.

 

Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringerer Bedeutung ist. Die Beecker Straße ist die Hauptverbindungsstraße zwischen Wegberg-Innenstadt und Wegberg-Beeck, die letztendlich in die L 400 mündet. Die Beecker Straße hat eine hohe Bedeutung für den Durchgangsverkehr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der 30 km/h wird daher durch die Kreispolizeibehörde Heinsberg nicht befürwortet.

 

Im Rahmen des oben genannten Antrages wird im Frühjahr 2013 eine Aufbringung von Piktogrammen „Fahrrad“, gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg geprüft. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung und Erkennbarkeit der bereits bestehenden Schutzstreifen auf der Beecker Straße, wird eine Umsetzung positiv gewertet.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine.

 

 

Alternativen:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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