Mitteilungsvorlage - VO/2307/12
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 16.04.2012 "Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches Klinkumer Straße / Fußbachstraße / Grenzlandring"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Brocker, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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22.01.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.04.2012 beantragte die CDU-Fraktion die Verbesserung der Verkehrssicherheit des Kreuzungsbereiches Klinkumer Straße / Fußbachstraße / Grenzlandring (L 3) durch Ausleuchtung dieses Bereiches. Es sollten diesbezüglich entsprechende Gespräche mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt werden.
Als Begründung wurde durch die beantragende Fraktion angeführt, dass der Kreuzungsbereich lediglich durch eine einzige Straßenleuchte im Eingangsbereich der Fußbachstraße beleuchtet wird.
Für Fußgänger und Radfahrer, die diesen Kreuzungsbereich vorschriftsmäßig passieren wollen, ergeben sich regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen.
Autofahrer, die aus Richtung Bissen kommen und nach links abbiegen wollen, müssen sich weit in die Kreuzung hineintasten, um Gegenverkehr zunächst passieren zu lassen. Fußgänger und Radfahrer die bereits die Straße queren, werden erst im eigentlichen Abbiegevorgang wahrgenommen und damit laut Antrag oftmals sehr spät, so dass es ebenfalls zu gefährlichen Situationen kommt.
Der Straßenbaulastträger äußerte, dass Kreuzungslichtsignalanlagen an der freien Strecke von klassifizierten Straßen in der Regel, wie auch hier im oben genannten Kreuzungsbereich, nicht in einem besonderen Ausmaß beleuchtet werden und dies auch nicht müssen.
Zusätzliche Beleuchtung könnte eher zu einer Irritation führen, sodass Signalbilder nicht oder falsch erkannt werden.
Dass es bei bestimmten Abbiegevorgängen zu Sichtproblemen kommen kann, liegt nicht an der Lichtsignalanlage oder an deren Ausleuchtung, sondern im Regelfall an den unterschiedlichen Wahrnehmungen der Verkehrsteilnehmer beziehungsweise an deren Aktivitäten im Straßenverkehr.
Derzeit werden keine Unfallgeschehen bei Dunkelheit verzeichnet. Auch durch die Kreispolizeibehörde Heinsberg wurde mitgeteilt, dass den Schilderungen bestehender Unfalldatenlisten keine Hinweise auf eine schlechte Erkennbarkeit oder Unübersichtlichkeit zu entnehmen sind.
Von einer besonderen Knotenpunktsausleuchtung wird aus den vorgenannten Gründen vorerst Abstand genommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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