Mitteilungsvorlage - VO/2314/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.12.2011 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Radweg zwischen den Ortsteilen Wegberg-Klinkum und Wegberg-Arsbeck.

 

Laut Antrag ist es für Fahrradfahrer lebensgefährlich bei Dunkelheit den Radweg zwischen Klinkum und Arsbeck zu benutzen. Bei einer Fahrt von Klinkum nach Arsbeck (L 367 / Alte Landstraße) wird der Radfahrer von entgegenkommenden Autofahrern so geblendet, dass er den Radweg  nicht mehr sehen kann. Er fährt blind weiter in der Hoffnung, dass der Weg geradeaus weiter geht und keine Fahrbahnvertiefungen oder Aufwerfungen ihn zu Fall bringen. Es gibt keinerlei Orientierungshilfe.

 

Die Überquerung der Kreuzung an der Pumpstation (Alte Landstraße / L 367 und K 29) ist laut Antrag ein weiteres Problem. Der Radweg wird so stark verschwenkt, dass das Fahrradlicht nicht ausreicht um auf der gegenüberliegenden Seite die Weiterführung des Radweges zu erkennen. Auch hier gibt es keine Orientierungshilfe.

 

Die Fahrwegmarkierung an der neuen Einfahrt nach Dachsenberg ist zu begrüßen und sehr hilfreich. An der neuen Ampelanlage aus Arsbeck kommend, fehlt die Abgrenzung zwischen Radweg und Straße, sodass hier die Gefahr besteht, dass rechtsabbiegende Autofahrer Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung gefährden.

 

Bezüglich der Beschaffenheit des Radweges von Klinkum in Richtung Arsbeck wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger informiert und aufgefordert bestehende Unebenheiten auszubessern. Eine Beeinflussung durch Lichtverhältnisse des fließenden Verkehres auf der L 367 liegt in der Natur des Streckenverlaufes.

 

Im Einmündungsbereich der K 29 / L 367 (Alte Landstraße) wurden zur Verdeutlichung der Querungspunkte an den jeweiligen Einmündungen der Radwege sowie auf beiden Seiten der Mittelinsel Markierungen aufgebracht, welche dem Radfahrer, insbesondere bei schlechter bzw. dunkler Witterung, eine Querung erleichtern.

 

Eine Weiterleitung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW bezüglich der Aufbringung einer Markierung im Bereich der Lichtsignalanlage B 221 n / L 367 vor Arsbeck erfolgte ebenfalls.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine.

 

 

Alternativen:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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