Entscheidungsvorlage - VO/2318/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eigentümer und Betreiber des Restaurants „China-Garten“, Im Wiesengrund/Prämienstraße, Ortsteil Beeck, haben zur Lösung der Stellplatzproblematik angeboten, auf ihre Kosten öffentliche Stellplätze im Bereich der Grünflächen an der Prämienstraße herzustellen.

Auf dem Privatgrundstück (teilweise unter Inanspruchnahme der Verkehrsfläche der Straße Im Wiesengrund) werden 8 Stellplätze, darunter ein Stellplatz für Behinderte, vorgehalten. Während an Werktagen die privaten und öffentlichen Stellplätze an der Prämienstraße ausreichen, werden am Wochenende oder an Feiertagen zusätzliche Parkplätze in der Nähe (Nebenstraßen) aufgesucht. Der Verwaltung liegt eine Vielzahl von Beschwerden der Anwohner an der Grünfläche der Prämienstraße (gegenüber dem Restaurant) wegen Verkehrsbehinderungen (Straße für Parken nicht ausreichend breit) und Lärmbelästigungen durch Besucher des Restaurants vor.

Auf dem als Anlage beigefügten Plan des vom Antragsteller beauftragten Ingenieurbüros ist die Lage von 21 Stellplätzen in Schrägstellung auf der heutigen Grünfläche an der Prämienstraße dargestellt. Die Grünfläche ist im städtischen Eigentum. Die ausgewiesenen Parkplätze sind straßenverkehrsrechtlich bzw. technisch zulässig und grundsätzlich geeignet. Nach dem Plan sollen die Parkplätze mit Rasengittersteinen befestigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine Ausführung in Asphalt oder Betonsteinpflaster vorzusehen. Die Parkplätze  sollen uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr nutzbar sein. Eine Zweckbindung an die Gastronomie ist ausgeschlossen. Aus städtebaulichen Gründen wird seitens der Verwaltung dem Vorhaben nicht widersprochen. Der Charakter der innerörtlichen Grünfläche bleibt weitgehend erhalten.

 

Im Falle der Zustimmung durch den Ausschuss wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung getroffen, in der sich der Antragsteller verpflichtet, die Stellplätze nach einer von der Stadt genehmigten Ausbauplanung auf seine Kosten zu erstellen. Eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist der Stadt auszuhändigen. Der Antragsteller darf die Arbeiten nur mit Zustimmung der Stadt an zugelassene Unternehmen vergeben. Die Abnahme der Bauleistungen erfolgt durch die Stadt. Die Unterhaltung der Stellplätze nach Fertigstellung obliegt der Stadt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Abschluss der Vereinbarung entstehen allgemeine Verwaltungskosten. Konkrete Unterhaltskosten für die ca. 400 m2  Parkflächen können nicht beziffert werden.

 

Alternativen:

-          keine –

-           

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Eigentümer / Betreiber des Restaurants „China-Garten“ eine Vereinbarung über die Herstellung von 21 Stellplätzen für den öffentlichen Straßenverkehr im Bereich der Grünfläche an der Prämienstraße abzuschließen. Die Kosten sind in voller Höhe vom Antragsteller zu übernehmen.

 

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Anlagen

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