Entscheidungsvorlage - VO/2281/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung hier: Bildung von Teilstandorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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29.01.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 18.12.2012 ist in der Vorlage VO/2296/12 angekündigt worden, vor dem Hintergrund der aktuellen Schulanmeldezahlen und den Änderungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes die Bildung der Teilstandorte zu überdenken und die Schulkonferenzen der beteiligten Schulen hierzu noch einmal zu hören.
Bisher war im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgeschlagen, die GS Merbeck zukünftig als Teilstandort der KGS Arsbeck zu führen. Grundsätzlich wäre dies auch weiterhin möglich.
Maßgebend für diesen Vorschlag war die Situation der Schulentwicklungsplanung im Jahre 2010. Bei den damaligen Planungen wurde davon ausgegangen, dass der Standort Wildenrath durch die zu erwartenden Schülerzahlen mindestens mittelfristig gesichert ist. Nach den Anmeldefristen wurde Mitte November 2012 klar, dass die Anmeldezahlen nicht ausreichend sind, um ein eigenständiges erstes Schuljahr einzurichten. Hier wird das Mittel des Jahrgangsübergreifenden Unterrichtes gewählt, um eine Beschulung der angemeldeten Kinder am Standort Wildenrath weiter zu ermöglichen. Unabhängig hiervon kann nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen eine selbständige Schule jedoch nur für Standorte mit mehr als 92 Schülerinnen und Schülern weitergeführt werden. Durch die aktuellen Anmeldezahlen ist dies leider nicht mehr der Fall.
Da also für den Standort Wildenrath ebenfalls ein Teilstandort eingerichtet werden muss, bietet sich grundsätzlich wegen der überschneidenden Einzugsbereiche und bestehender Buslinien die Grundschule Arsbeck als Hauptstandort an. So könnten Schüler angemessen auch dem Haupt- und Teilstandort zugewiesen werden.
Der Standort Merbeck könnte in diesem Falle als Teilstandort der Erich Kästner Grundschule geführt werden, da auch hier überschneidende Einzugsbereiche vorliegen (Rickelrath, Harbeck) und hier ebenfalls eine Busverbindung besteht.
Ein Zusammenschluss von drei Standorten (Arsbeck, Wildenrath, Merbeck) wäre organisatorisch nur schwer umzusetzen und wird nach telefonischer Anfrage weder vom Schulamt im Kreis Heinsberg noch von der Bezirksregierung unterstützt.
Die Verwaltung hat an allen Schulkonferenzen zu diesem Thema teilgenommen und die sachliche Notwendigkeit einer Teilstandortbildung dargestellt. In keiner Schulkonferenz wurde die grundsätzliche Notwendigkeit einer Teilstandortbildung für Merbeck und Wildenrath bezweifelt. Es wurde aber in den Konferenzen auch eine große Unsicherheit spürbar, die sich für die Teilstandorte gleicht. Immer standen die Fragen nach einer Angleichung und einer selbständigen Konzeption im Vordergrund. Es wurde befürchtet, dass hier dem Teilstandort das Konzept des Hauptstandortes übergestülpt wird. Hierzu haben beide Schulleiterinnen der vorgesehenen Hauptstandorte mitgeteilt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eine Angleichung der Konzepte und der Schulführung in einem Zeitraum von 5 Jahren vorsehen. Von beiden Schulleiterinnen ist beabsichtigt, diese Frist auch auszuschöpfen, so dass genug Zeit bleibt, die Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll auf dem Weg zu begleiten. Eine sofortige Umstellung der bislang praktizierten Zeugnisart, der Lehrbücher und der Unterrichtsform ist nicht beabsichtigt.
Ein weiteres Argument der Schulkonferenz der GGS Merbeck für eine Zusammenarbeit mit der KGS Arsbeck war, dass die derzeitige kommissarische Schulleiterin gleichzeitig auch die Schulleiterin der KGS Arsbeck sei und hier bereits eine sehr erfolgversprechende Zusammenarbeit der Kollegien erfolgt sei.
Von allen Schulkonferenzen ist aber auch ein starkes Engagement des Schulträgers eingefordert worden, die Übergangszeiten konstruktiv zu begleiten und die sächlichen und auch personellen Voraussetzungen in den Sekretariaten zu schaffen, um die anfallenden zusätzlichen Arbeiten auch bewältigen zu können.
Die begründeten Stellungnahmen der Schulkonferenzen, die zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefasst haben, liegen dieser Vorlage bei.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Alternativen:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Gemeinschaftsgrundschule Merbeck zukünftig als Teilstandort der Katholischen Grundschule Arsbeck und die Grundschule Wildenrath zukünftig als Teilstandort der Erich Kästner Grundschule zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren zur Teilstandortbildung einzuleiten und die Umsetzung durch den erforderlichen Einsatz von sächlichen und personellen Mitteln in den Sekretariaten zu begleiten. Bei Bedarf sollen entsprechende Busverbindungen eingerichtet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Gemeinschaftsgrundschule Merbeck zukünftig als Teilstandort der Erich Kästner Grundschule und die Grundschule Wildenrath zukünftig als Teilstandort der Katholischen Grundschule Arsbeck zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren zur Teilstandortbildung einzuleiten und die Umsetzung durch den erforderlichen Einsatz von sächlichen und personellen Mitteln in den Sekretariaten zu begleiten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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