Entscheidungsvorlage - VO/2338/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wohngemeinschaft Beeckerwald e.V. hat mit Datum vom 05.12.2012 für das Vereinshaus am Tannenweg einen Antrag auf Unterhaltungskostenzuschuss für das Jahr 2012 gestellt und Kopien der getätigten Aufwendungen für das Jahr 2011 als Nachweis der Unterhaltungskosten eingereicht. Ungeprüft werden insgesamt 1.985,95 € als Aufwendungen angegeben.

 

Die Wohngemeinschaft Beeckerwald e.V. ist ein Interessenverband von Einwohnern des Wohngebietes Beeckerwald und einer Dorfgemeinschaft vergleichbar. Das Vereinsheim wird im Jahreslauf zu verschiedenen lokalen Veranstaltungen genutzt. Es wird hier auch ehrenamtliche Seniorenarbeit geleistet.

 

Für das Jahr 2011 war bereits von der Wohngemeinschaft Beeckerwald e.V. ein Antrag auf Förderung einer Seniorenbegegnungsstätte für das Vereinshaus gestellt worden. Dieser ist nach den geltenden Richtlinien auf pauschal 256 € berechnet worden. Aufgrund der besonderen Haushaltssituation in 2011 ist dieser Betrag um 10% gekürzt worden. Eine Auszahlung war durch Ausnahmegenehmigung des Landrates nur in Höhe von 80% des Zuschussbetrages möglich. Insgesamt sind daher 184,32 € an den Verein ausgezahlt worden.

 

Für die Vereinsheime der Sportvereine, die auch sportlich genutzt werden, werden Betriebskostenzuschüsse gewährt. Hiermit soll auch insbesondere eine Jugendarbeit unterstützt werden. Über eine sportliche Nutzung des Gebäudes liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, neben der pauschalen Förderung als Seniorenbegegnungsstätte keinen weiteren Zuschuss zu den Betriebskosten zu gewähren.

Reduzieren

Anlagen

Loading...