Empfehlungsvorlage - VO/0350/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulleiterin der Grundschule Wildenrath hat darum gebeten, dort eine Gruppe des Betreuungsmodells „Offene Ganztagsgrundschule“(OGS) einzurichten. Dies ist von der Verwaltung zum Anlass genommen worden, alle Schulleiter der Grundschulen zu einem Gespräch einzuladen, um auch hier einen umfassenden Bedarf zu ermitteln. Diese Zusammenkunft hat am 27. September 2006 stattgefunden. In dieser Sitzung wurde von der Verwaltung über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung des Betreuungsmodells informiert und gebeten, den Bedarf an den einzelnen Schulen zu ermitteln und das Ergebnis mitzuteilen, damit weitere Schritte eingeleitet werden können. Nach Meldung der Schulen ergab sich im November 2006 folgender Betreuungsbedarf:

 

 

Grundschule

zu betreuende Kinder

Gruppen bisher

neu einzurichten

Arsbeck

30

1

0

Beeck

0

0

0

Klinkum

18-30

0

1

Merbeck

32

0

1

Wegberg

130

4

1

Wildenrath

30

0

1

Rath-Anhoven

20-23

0

1

 

Nach dem dargestellten Abfrageergebnis ergibt sich ein Bedarf von 5 neu einzurichtenden Gruppen. Die Verwaltung erwartet, dass vergleichbar den Entwicklungen an der Erich Kästner Grundschule und der Katholischen Grundschule Arsbeck, der Bedarf an Betreuungsplätzen nach Einführung der OGS noch anwachsen wird. Eine Auslastung der eingerichteten Gruppen muss stadtweit bis zum Schuljahr 2009/2010 nachgewiesen werden.

Lediglich der Schulleiter der Grundschule in Beeck sieht keinen weiteren Betreuungsbedarf. Dort soll weiter das Modell „Acht bis eins“ angeboten werden.

 

Die Verwaltung hat hiernach gebeten, bis zu Beginn der Weihnachtsferien entsprechende durch die Schulkonferenz abgestimmte pädagogische Konzepte einzureichen, die zur Grundlage eines Raumprogrammes und zur Antragstellung der Landes- bzw. Bundesförderung benötigt werden.

Bis zum 11. Januar 2007 lagen noch nicht alle Konzepte der Schulen vor. Mit einem Eingang wird aber kurzfristig gerechnet.

In den eingereichten Konzepten soll bei zwei der beteiligten Schulen, wie auch bereits in der Katholischen Grundschule Arsbeck praktiziert, ein paralleles Modell der Betreuung „Acht bis eins“ (Betreuung bis 13.00 Uhr) angeboten werden.

 

Für die Einrichtung der OGS im aufgeführten Umfang können Bundesmittel aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen“ (IZBB) als pauschale Zuschussförderung in Höhe von 115.000,00 € je Gruppe, also insgesamt für 5 Gruppen in Höhe von 575.000,00 €  beantragt werden.

 

In einem Verwaltungsgespräch mit dem Abteilungsleiter des zuständigen Ministeriums und den Verantwortlichen der Bezirksregierung Köln am Dienstag den 9. Januar 2007 wurden der Verwaltung die aktuellen Erlasse (Ausführungsbestimmungen und Regelungen) bekannt gegeben. Hierin sind wesentliche Änderungen in den Betreuungsmodellen und den Zuschussrichtlinien bekannt gemacht worden.

 

Die wahrscheinlich wichtigste Änderung betrifft die Einschränkung parallel angebotener Betreuungsmodelle. In einer Schule, die am Modell OGS teilnimmt, wird von den Bezirksregierungen ab sofort kein weiteres Betreuungsmodell (bis 13.00 Uhr oder 13+ - über 13.00 Uhr hinaus - ) mehr bezuschusst. Dies bedeutet, dass diese Modelle dann dort nicht mehr durchgeführt werden können. Die Schulleiterin der Katholischen Grundschule Arsbeck hat aufgrund dieser Nachricht bereits kurzfristig beantragt, ebenfalls zum Schuljahr 2007/08 eine weitere Gruppe der OGS einzurichten, da neben der OGS derzeit dort weitere  34 Kinder im Modell „acht bis eins“ betreut werden. Insgesamt sollen also 6 weitere Gruppen im Schuljahr 2007/2008 eingerichtet werden.

 

Die Antragsfrist, in der eine Förderung durch Bundesmittel wahrscheinlich erscheint, endet am 31.01.2007. Die Verwaltung hat den Antrag bereits eingebracht, um diese Frist zu wahren. Die erforderlichen Umbau- und Erweiterungspläne, die derzeit in der Verwaltung vorbereitet werden, können ebenso wie der Ratsbeschluss zur Einrichtung der beantragten Gruppen nachgereicht werden.

 

Dieser Grundsatzbeschluss soll im Rat am 30. Januar 2007 gefasst werden. Sollte dieser Beschluss nicht zum vorgesehenen Termin gefasst werden, erscheint eine investive Förderung aus Bundesmitteln nicht mehr realistisch. Über das Raumkonzept der einzelnen Schulen, die tatsächlichen Umwandlungsstandorte und die von der Verwaltung erarbeiteten Umbaupläne wird in einer späteren Sitzung des zuständigen Fachausschusses noch weiter beraten. Änderungen und Ergänzungen zum jetzt eingereichten Antrag sind dann noch möglich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Betrieb der offenen Ganztagsschule hat der Schulträger bei einer jährlichen Förderung in Höhe von 820 € je Schüler einen Eigenanteil in Höhe von 410 € je Schüler zu erbringen. Dieser soll nach Vorstellung der Verwaltung durch Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert werden, damit der Stadt als Schulträger keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Bei einer Investitionsförderung von bis zu 690.000,00 € müsste der Schulträger einen Eigenanteil bis zu einer Höhe von 69.000,00 € aufbringen. Diese Beträge müssen bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2007 berücksichtigt werden. Ob durch die Gespräche mit den beteiligten Schulleiter/Innen weiterer Finanzierungsbedarf ermittelt wird, ist derzeit noch unklar und wird bei der abschließenden Beratung -in der der tatsächliche Umsetzungsbeschluss für die einzelnen Maßnahmen gefasst wird- vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, den Anträgen der Schulkonferenzen zu folgen und das Betreuungsmodell der OGS an den benannten Schulen im vorgestellten Umfang einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge für 6 weitere Betreuungsgruppen der OGS bei der Bezirksregierung zu stellen und mit den Schulleitern die erforderlichen Baumaßnahmen zu klären.

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