Empfehlungsvorlage - VO/0350/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der „Offenen Ganztagsgrundschule" - Einrichtung weiterer Gruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Vorberatung
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23.01.2007
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
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30.01.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Schulleiterin der Grundschule Wildenrath hat darum
gebeten, dort eine Gruppe des Betreuungsmodells „Offene
Ganztagsgrundschule“(OGS) einzurichten. Dies ist von der Verwaltung zum
Anlass genommen worden, alle Schulleiter der Grundschulen zu einem Gespräch
einzuladen, um auch hier einen umfassenden Bedarf zu ermitteln. Diese
Zusammenkunft hat am 27. September 2006 stattgefunden. In dieser Sitzung wurde
von der Verwaltung über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung
des Betreuungsmodells informiert und gebeten, den Bedarf an den einzelnen
Schulen zu ermitteln und das Ergebnis mitzuteilen, damit weitere Schritte
eingeleitet werden können. Nach Meldung der Schulen ergab sich im November 2006
folgender Betreuungsbedarf:
|
Grundschule |
zu
betreuende Kinder |
Gruppen
bisher |
neu
einzurichten |
|
Arsbeck |
30 |
1 |
0 |
|
Beeck |
0 |
0 |
0 |
|
Klinkum |
18-30 |
0 |
1 |
|
Merbeck |
32 |
0 |
1 |
|
Wegberg |
130 |
4 |
1 |
|
Wildenrath |
30 |
0 |
1 |
|
Rath-Anhoven |
20-23 |
0 |
1 |
Nach dem dargestellten Abfrageergebnis ergibt sich ein
Bedarf von 5 neu einzurichtenden Gruppen. Die Verwaltung erwartet, dass
vergleichbar den Entwicklungen an der Erich Kästner Grundschule und der
Katholischen Grundschule Arsbeck, der Bedarf an Betreuungsplätzen nach
Einführung der OGS noch anwachsen wird. Eine Auslastung der eingerichteten
Gruppen muss stadtweit bis zum Schuljahr 2009/2010 nachgewiesen werden.
Lediglich der Schulleiter der Grundschule in Beeck
sieht keinen weiteren Betreuungsbedarf. Dort soll weiter das Modell „Acht
bis eins“ angeboten werden.
Die Verwaltung hat hiernach gebeten, bis zu Beginn der
Weihnachtsferien entsprechende durch die Schulkonferenz abgestimmte
pädagogische Konzepte einzureichen, die zur Grundlage eines Raumprogrammes und
zur Antragstellung der Landes- bzw. Bundesförderung benötigt werden.
Bis zum 11. Januar 2007 lagen noch nicht alle Konzepte
der Schulen vor. Mit einem Eingang wird aber kurzfristig gerechnet.
In den eingereichten Konzepten soll bei zwei der
beteiligten Schulen, wie auch bereits in der Katholischen Grundschule Arsbeck
praktiziert, ein paralleles Modell der Betreuung „Acht bis eins“
(Betreuung bis 13.00 Uhr) angeboten werden.
Für die Einrichtung der OGS im aufgeführten Umfang
können Bundesmittel aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattung in Ganztagsschulen“ (IZBB) als pauschale Zuschussförderung in
Höhe von 115.000,00 € je Gruppe, also insgesamt für 5 Gruppen in Höhe von
575.000,00 € beantragt werden.
In einem Verwaltungsgespräch mit dem Abteilungsleiter
des zuständigen Ministeriums und den Verantwortlichen der Bezirksregierung Köln
am Dienstag den 9. Januar 2007 wurden der Verwaltung die aktuellen Erlasse
(Ausführungsbestimmungen und Regelungen) bekannt gegeben. Hierin sind wesentliche
Änderungen in den Betreuungsmodellen und den Zuschussrichtlinien bekannt
gemacht worden.
Die wahrscheinlich wichtigste Änderung betrifft die
Einschränkung parallel angebotener Betreuungsmodelle. In einer Schule, die am
Modell OGS teilnimmt, wird von den Bezirksregierungen ab sofort kein weiteres Betreuungsmodell
(bis 13.00 Uhr oder 13+ - über 13.00 Uhr hinaus - ) mehr bezuschusst. Dies
bedeutet, dass diese Modelle dann dort nicht mehr durchgeführt werden können.
Die Schulleiterin der Katholischen Grundschule Arsbeck hat aufgrund dieser
Nachricht bereits kurzfristig beantragt, ebenfalls zum Schuljahr 2007/08 eine
weitere Gruppe der OGS einzurichten, da neben der OGS derzeit dort weitere 34 Kinder im Modell „acht bis eins“
betreut werden. Insgesamt sollen also 6 weitere Gruppen im Schuljahr 2007/2008
eingerichtet werden.
Die Antragsfrist, in der eine Förderung durch Bundesmittel
wahrscheinlich erscheint, endet am 31.01.2007. Die Verwaltung hat den Antrag
bereits eingebracht, um diese Frist zu wahren. Die erforderlichen Umbau- und
Erweiterungspläne, die derzeit in der Verwaltung vorbereitet werden, können
ebenso wie der Ratsbeschluss zur Einrichtung der beantragten Gruppen
nachgereicht werden.
Dieser Grundsatzbeschluss soll im Rat am 30. Januar
2007 gefasst werden. Sollte dieser Beschluss nicht zum vorgesehenen Termin
gefasst werden, erscheint eine investive Förderung aus Bundesmitteln nicht mehr
realistisch. Über das Raumkonzept der einzelnen Schulen, die tatsächlichen
Umwandlungsstandorte und die von der Verwaltung erarbeiteten Umbaupläne wird in
einer späteren Sitzung des zuständigen Fachausschusses noch weiter beraten.
Änderungen und Ergänzungen zum jetzt eingereichten Antrag sind dann noch
möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Betrieb der offenen Ganztagsschule hat der
Schulträger bei einer jährlichen Förderung in Höhe von 820 € je Schüler
einen Eigenanteil in Höhe von 410 € je Schüler zu erbringen. Dieser soll
nach Vorstellung der Verwaltung durch Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert
werden, damit der Stadt als Schulträger keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bei einer Investitionsförderung von bis zu 690.000,00
€ müsste der Schulträger einen Eigenanteil bis zu einer Höhe von
69.000,00 € aufbringen. Diese Beträge müssen bei den Haushaltsberatungen
für das Jahr 2007 berücksichtigt werden. Ob durch die Gespräche mit den
beteiligten Schulleiter/Innen weiterer Finanzierungsbedarf ermittelt wird, ist
derzeit noch unklar und wird bei der abschließenden Beratung -in der der
tatsächliche Umsetzungsbeschluss für die einzelnen Maßnahmen gefasst wird-
vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor,
den Anträgen der Schulkonferenzen zu folgen und das Betreuungsmodell der OGS an
den benannten Schulen im vorgestellten Umfang einzurichten. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Anträge für 6 weitere Betreuungsgruppen der OGS
bei der Bezirksregierung zu stellen und mit den Schulleitern die erforderlichen
Baumaßnahmen zu klären.
