Mitteilungsvorlage - VO/2345/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im IV. Quartal 2012

 

 

Im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2012 wurde eine Übertragung einer Verpflichtungsermächtigung gebucht.

 

 

Die Mittelübertragungen innerhalb des Budgets gelten durch die mit dem Haushaltsplan beschlossene Deckungsfähigkeit als genehmigt.

 

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Wegfall der Bagatellgrenze / Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg 

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Urteil vom 03.12.2012 entschieden, dass es an seiner früheren Rechtsprechung, wonach eine Bagatellregelung von 20 m³ für den Nichtabzug von nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführte Wassermenge als zulässig angesehen wurde, nicht mehr festhält.

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg  enthält eine Bagatellgrenze von 15 m³. Durch das Urteil muss die Satzung in diesem Bereich geändert werden. Die Verwaltung beabsichtigt die Satzungsänderung in der nächsten Ratssitzung am 12.03.2013 durch den Rat beschließen zu lassen. Dem Bürger entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Verwaltung in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindbund NRW in den Gebührenbescheiden den entsprechenden Verweis auf das OVG-Urteil bis zur Satzungsänderung mit aufnimmt. Die bisherigen erteilten Gebührenbescheide werden aufgehoben und die Gebühren werden dem Bürger in Form einer Gutschrift erstattet bzw. verrechnet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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