Entscheidungsvorlage - VO/0355/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.01.2007 folgenden Antrag gem. § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, entlang der Fußbachstraße - von der Klinkumer Kreuzung bis zur Zufahrt Parkplatz Schwalmaue - beidseitig einen Fahrradschutzstreifen zu markieren.

Begründung :

 

1.      Mehr Sicherheit für alle Fahrradfahrer (Schulkinder, Einkaufs-Fahrradfahrer, Freizeit -  Fahrradfahrer).

2.      Einerseits bessere Anbindung der Geschäfte auf der Hauptstraße, Bahnhofstraße,  Kreuzherrengalerie, etc., an das neue Einkaufszentrum Plus / Penny, andererseits verbesserte und sichere Anbindung der Radfahrer in Richtung Bissen, Tüschenbroich, Klinkum,etc.

3.      Sicherer Fahrradweg zwischen den Knotenpunkten, z.B. Burgplatz 71 (78) und Tüschenbroich 72.

4.      Die für alle Fahrradfahrer sehr gefährliche Verkehrssituation durch die vielen parkenden PKW auf der Fußbachstraße wird durch diese Maßnahme erheblich entschärft. Es gibt genügend Parkmöglichkeiten auf den teils großen privaten Grundstücken vor und hinter den Häusern und in zumutbarer Entfernung auf öffentlichen Parkplätzen.

Zusatzantrag:

Der Fahrrad-Schutzstreifen soll bis zur Hauptstraße / Tüschenbroicher Str. / Echter Str. / Schulzentrum (vielleicht in diesen Abschnitten nur einseitig wegen der geringen Straßenbreite) weitergeführt werden. (Begründung: siehe oben)

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag, dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr über das Veranlasste zu berichten bzw. – falls erforderlich – eine Beratung vorzubereiten.

 

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Anlagen

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