Entscheidungsvorlage - VO/2229/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Quotierung von Neu-Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.10.2012
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12.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.07.12 hat die CDU-Fraktion gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zukünftig eine Quote von 90 % der Abschreibungen als Neu-Investitionen nicht zu überschreiten.
Die Investitionsquote, die sich im NKF wie folgt definiert, soll also einen Wert von 90 % nicht überschreiten:
??????
Eine Unterschreitung von 100 % bedeutet, dass der Substanzverlust höher als die Investition ist. Das Anlagevermögen wird also verringert. Bei der Interpretation der Investitionsquote im Jahresabschluss sind ggfls. Ausgliederungen einzubeziehen. Ursache für eine niedrige Investitionsquote kann ein Investitionsstau sein, da der Wert des Vermögens nicht erhalten, sondern verringert wird. Der demografische Wandel, verändertes Nachfrageverhalten, Gesetzesänderungen oder zwischenzeitliche Konsolidierungsphasen und zwänge können aber auch temporär niedrige Investitionsquoten rechtfertigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Investitionsquote von 90 % soll in den nächsten drei Haushaltsjahren nicht überschritten werden. Eine niedrige Investitionsquote hat eine Verringerung des Anlagevermögens zur Folge. Nach drei Jahren ist zu prüfen, ob die niedrige Investitionsquote mit den übrigen Finanzzielen noch vereinbar ist und ob die Vorgabe für weitere Jahre gelten soll.
