Entscheidungsvorlage - VO/2348/13
Grunddaten
- Betreff:
-
"Außerordentlilche Schuldentilgung" -Ergänzung zur Vorlage 2220/12-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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05.02.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie in der Vorlage Nr. 2220/12 aus der letzten Ratssitzung angekündigt, wird über das Ergebnis der Finanzrechnung 2012 berichtet:
Die liquiden Mittel betragen zum 31.12.12 220.070,46 . Die Investitionskredite weisen einen Bestand von 53.443.069 aus, die Kredite zur Liquiditätssicherung schließen mit einem Bestand von 4.500.000 ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten können noch nicht abschließend bestimmt werden. Eine Analyse der Salden der Ein- und Auszahlungskonten ist ebenfalls noch nicht möglich, da noch Daten aus vorherigen Jahresabschlüssen fehlen. Bei der Interpretation des Ergebnisses der Finanzrechnung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass Investitionsausgaben nicht innerhalb des vorgesehenen Planungszeitraumes geleistet wurden. Zwischen Planung und Rechnung besteht hinsichtlich der Investitionsauszahlung eine Differenz von ca. 5.000.000 . Die Auszahlung wird sich in das Jahr 2013 bzw. Folgejahre verlagern. Im Haushaltsjahr 2012 standen keine unvorhersehbaren Einzahlungsüberschüsse zur Schuldentilgung zur Verfügung.
Die Haushaltssatzung wird vom Rat beraten und beschlossen. Sofern die Schuldentilgung als vorrangiges Ziel der Haushaltswirtschaft erklärt wird, kann in dem nächsten Planwerk eine Entschuldung vorgesehen werden. Außerordentliche Schuldentilgungen innerhalb des Haushaltsjahres müssten konkretisiert werden.
