Entscheidungsvorlage - VO/2359/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendung für die Geschäftsführung der Fraktionen, neue Geschäftsstelle der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.03.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist bis zum 01.01.2013 im Begegnungszentrum an der Beecker Straße 81 untergebracht gewesen. Die Räumlichkeiten stehen ab dem 01.01.2013 nicht mehr zur Verfügung.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beabsichtigt, ab dem 01.03.2013 nunmehr in dem Gebäudekomplex Bahnhofstr. 30-32 (Eigentümer M. Schmitz Hausverwaltung GmbH aus Viersen-Dülken) entsprechend geeignete Räumlichkeiten für die Fraktion anzumieten.
Die ebenerdigen Räumlichkeiten von insgesamt rd. 27 m² bestehen aus einem Büroraum sowie Flur und sanitärer Einrichtung. Der Zugang erfolgt direkt über die Bahnhofstraße. Der Grundrissplan und die Nettogrundflächenberechnung sind beigefügt.
Die Miete beträgt 213,00 monatlich zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 48,00, einer Stromkostenvorauszahlung von 25,00 und Telefonanschluss/ Internet 50,00. Dies entspricht einer Gesamtmiete von 336,00 und einer Netto-Kaltmiete von 9,80/m².
Dieser Betrag ist bei der Größe der Fraktion, dem Flächenbedarf und dem Mietpreis für vergleichbare Objekte im Zentrum nach Auffassung der Verwaltung angemessen.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des Rates im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zahlt die Stadt Wegberg der Fraktion einen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 2/3.
Dies würde im Fall der Geschäftsstelle der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einem monatlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von 224,00.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat entgegen der bisherigen Beschlussfassungen des Rates die Übernahme der Gesamtkosten in Höhe von 336,00 beantragt.
Regelungen über Mindestsätze oder Begrenzung der Mittel enthält das Gesetz nicht. Insoweit kann der Rat nach freiem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW entscheiden.
Bislang belief sich die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten im BGZ auf 300,00 monatlich. So dass bei einer positiven Entscheidung des Rates ein Mehraufwand von 36,00 monatlich für die Stadt Wegberg entstehen würde.
Durch den beabsichtigten Umzug in die oben genannten Räumlichkeiten ist es weiterhin erforderlich, dass das vorhandene Mobiliar ganz oder teilweise ersetzt wird. Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Erstbeschaffung bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar und sonstigen Ausrüstungsgegenständen in der Höhe von max. 2.000,00.
Im Dezember 2012 hat bereits eine Vorabfrage bei den Fraktionen stattgefunden, da der Eigentümer den Teilumbau im Bereich der geplanten Räumlichkeiten erst nach einer verbindlichen Mietzusage beginnen wollte.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 30-32, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
a) ? Mietkostenzuschuss ab dem 01.03.2013 von monatlich 336,00
b) ? Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00.
Die Mittel sind bei Produkt 01 01 03 Fraktionen Sachkonto 549200 entsprechend eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
518,6 kB
|
