Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2369/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen die nachfolgenden Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Kreisverkehre im Stadtgebiet – Erscheinungsbild

Mit Beschluss des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 06.11.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ortsansässige bzw. ortsnahe Gärtnereibetriebe bzw. sonstige geeignete Gewerbebetriebe anzuschreiben, um die Bereitschaft zur Übernahme einer Pflegepatenschaft abzufragen.

 

Im Januar d. J. wurden insgesamt 23 Betriebe angeschrieben, ob das Interesse besteht, sich als Pflegepate dauerhaft um die Pflege, Gestaltung und Unterhaltung des Aufwuchses „auf“ einem Kreisverkehr zu kümmern. Eine Resonanz – in welcher Form auch immer – ist bislang ausgeblieben. Lediglich ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb aus dem Bereich Wegberg / Innenring hat sich telefonisch nach Einzelheiten erkundigt.

 

Positive Rückmeldungen zur Übernahme einer Pflegepatenschaft liegen somit derzeit nicht vor.

 

 

1.3.2 Parksituation auf der Eichenstraße in Wegberg-Merbeck

Die Eichenstraße ist derzeit durch VZ 286 eingeschränktes Haltverbot in Fahrtrichtung St. Maternus-Straße beschildert. Als Zusatzzeichen ist „Für die Feuerwehr freizuhalten“ angebracht.

 

Bereits seit 2009 wird immer wieder durch die Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg-Merbeck darauf hingewiesen, dass die notwendige Restfahrbahnbreite bei einem Beparken der Verkehrsfläche nicht mehr gegeben ist und die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohnbebauung im Einsatzfall nicht gewährleistet werden kann.

 

Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg sowie der Wehrleitung und dem Löschgruppenführer Merbeck wurde festgestellt, dass zur Sicherstellung des Rettungsweges die Einrichtung eines absoluten Haltverbotes erforderlich ist.

 

Dieses wird auf beiden Abschnitten der Eichenstraße rechtsseitig eingerichtet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite wird ebenfalls ein absolutes Haltverbot mit ausgenommenen markierten Parkflächen eingerichtet.

 

Den Einsatzfahrzeugen ist es nach erfolgter Einrichtung möglich, im Bedarfsfall mit einem Reifen den Gehweg zu befahren und den Einsatzort schnellst möglich zu erreichen.

 

Bei den Parkflächen werden voraussichtlich, aufgrund von Grundstücks- sowie Straßenein- und ausfahrten, 4-6 Parkbuchten pro Straßenabschnitt eingerichtet.

 

Der bisher durch die Anwohner als Parkraum genutzte öffentliche Verkehrsraum, wird durch die notwendigen und erforderlichen Anordnungen eingeschränkt.

 

 

1.3.3 Herstellung einer Stichstraße zur Römerstraße im Ortsteil Klinkum

Der Rat hat beschlossen, die Erschließung einer Stichstraße zur Römerstraße im Bebauungsplangebiet IV-7, Brockersweg, durch einen Erschließungsvertrag auf private Investoren zu übertragen. Der Vertrag wurde am 19.10.2010 geschlossen.

 

Bereits vor dem Endausbau der Fahrbahn wurden Wohnhäuser errichtet. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Höhenlage eines Hauses nicht unmittelbar von der Zuwegung abgeleitet werden, da die damals vorhandene Baustraße nicht die endgültige Höhe vorgab. Der Bezugspunkt für die Höhe der Wohnbebauung war aus der Planung oder hilfsweise aus vorhandenen Endhöhen der Römerstraße zu bestimmen.

 

Nach dem Endausbau der Fahrbahn lag die Straße erwartungsgemäß höher als die Baustraße. Ein Anlieger beschwerte sich, da seine Garageneinfahrt und der Hauseingang heute unter dem Straßenniveau liegen.

 

Die Stadt hat die Erschließungsanlage noch nicht in ihre Unterhaltungspflicht genommen. Die aktuellen Höhen der fertig gestellten Straße wurden durch einen öffentlich bestellten Vermesser aufgenommen. Die Ausbauhöhen entsprechen den Höhenangaben in den Planunterlagen zum Erschließungsvertrag. Die Straße wurde damit vertragsgemäß hergestellt. Der tatsächliche Ausbau steht einer Übernahme in die Baulast der Stadt Wegberg nicht entgegen.  Es ist offen, ob bei der Einmessung der Baugrube oder bei der Erstellung des Wohnhauses seitens des Beschwerdeführers Fehler gemacht wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3.4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen

Auf Antrag des städtischen Baubetriebshofes vom 05.03.2013 erteilte die Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Bescheid vom 20.03.2013 die Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen.

 

Diese Ausnahmegenehmigung bezieht sich ausdrücklich auf die Behandlung explizit benannter wassergebundener Wegeflächen, bei denen eine Versickerung des Regenwassers auf der Fläche selbst, bzw. in den umliegenden Grünflächen, gewährleistet ist. Diese Ausnahmegenehmigung ist gültig bis zum 31.12.2014.

 

Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel ist der LWK rechtzeitig mitzuteilen.

 

Aufgrund der im Bescheid gemachten Auflagen und Nebenbestimmungen ist die Anwendung der Pflanzenschutzmitteln nur auf den vorgegebenen genehmigten Wegeflächen innerhalb der engen Grenzen des Pflanzenschutzgesetzes möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine.

 

 

Alternativen:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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