Mitteilungsvorlage - VO/2356/13
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD Fraktion vom 22.06.2012 Fahrradschutzstreifen auf der B 221 /OD Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Brocker, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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09.04.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mir Schreiben vom 22.06.2012 beantragte die SPD Fraktion die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens beidseitig zwischen den beiden Enden der Fahrradwege auf der B 221 / OD Wildenrath (Heinsberger Straße). Die Maßnahme soll laut Antrag zu einer Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer führen.
Nach einer Mitteilung über den Sachverhalt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurden der Landesbetrieb Straßenbau NRW als damaliger Straßenbaulastträger sowie die Kreispolizeibehörde Heinsberg beteiligt.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde die Heinsberger Straße von der ehemalige Bundesstraße 221 in eine Gemeindestraße umgewidmet. Die Straßenbaulast ging somit vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in die Zuständigkeit der Stadt Wegberg über.
Aus der bereits im Vorfeld der Umwidmung erfolgten Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW ging hervor, dass die Aufbringung eines Schutzstreifens für den Radverkehr, im Zuge der Entlastung der Ortsdurchfahrt durch die B 221 n / Ortsumgehung Wildenrath, als nicht erforderlich angesehen wird.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Radverkehr in den vergangenen Jahren, als die Heinsberger Straße noch alleinige Durchfahrtsstraße in Richtung Wassenberg bzw. Niederkrüchten war, keine auffällige Zahl an Verkehrsunfällen aufwies.
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg teilte mit, dass die Heinsberger Straße insbesondere nach Fertigstellung der B 221 n sehr unauffällig war. In 2010 wurden noch 11 Verkehrsunfälle polizeilich registriert. In 2011 und 2012 war es jeweils nur noch 1 Verkehrsunfall an welchem kein Radfahrer beteiligt war.
Eine Aufbringung von Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen auf der Heinsberger Straße wird, aufgrund der aktuellen Unfallstatistik sowie des Umstandes der zunehmend besseren wegweisenden Beschilderung und erwartungsgemäß weiteren Verminderung des Durchgangsverkehres durch Wildenrath, als nicht erforderlich eingestuft.
Vielmehr wird nach Beendigung der derzeit bestehenden vorläufigen Haushaltsführung ein stimmiges und in sich schlüssiges Gesamtkonzept für die Radverkehrsführung in Wildenrath entworfen und umgesetzt.
