Entscheidungsvorlage - VO/2370/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 5 der geltenden Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse trifft der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr die erforderlichen Entscheidungen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Dazu gehört auch die Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste der Stadt Wegberg.

 

Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurde die Eintragung des Wohnhauses „Venloer Straße 1“ in die Denkmalliste durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland, mit Sitz in Pulheim, beantragt.

Diesem Antrag war ein entsprechendes vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erstelltes Gutachten zum Denkmalwert des Gebäudes beigefügt.

Dieses wurde u.a. auf Basis der historischen Bauakte sowie eines am 26.11.2012 erfolgten Ortstermins, in dessen Verlauf eine Begehung des Gebäudes von innen und außen erfolgt ist, erstellt.

 

Aus dem Gutachten geht hervor, dass aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht und daher eine Eintragung in die Denkmalliste erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll sowohl das Gebäude als auch die Einfriedung umfassen. Die ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Doppelgarage ist neueren Datums und daher hiervon ausgenommen.

 

Die Eigentümer wurden hinsichtlich der geplanten Eintragung Ihres Wohnhauses in die Denkmalliste sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert, hierbei wurde ihnen auch das Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zur Verfügung gestellt.

Die Eigentümer haben im Rahmen des erfolgten Anhörungsverfahrens von Ihrem Recht zur Äußerung  keinen Gebrauch gemacht.

 

Die Verwaltung spricht sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes für eine Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste der Stadt Wegberg unter der laufenden Nr. A-172 aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt das Wohngebäude „Venloer Straße 1“ in die Denkmalliste der Stadt Wegberg aufzunehmen.

 

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Anlagen

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