Mitteilungsvorlage - VO/2375/13
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.12.2011 Fahrradweg zwischen Merbeck und Arsbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Brocker, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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09.04.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.12.2011 beantragte die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen eine
Abhilfemöglichkeit bezüglich der Gefahren durch die Radverkehrsführung zwischen den Ortsteilen Merbeck und Arsbeck.
Neben der Freude über einen einseitig neu angelegten Radweg im Zuge des Ausbaus der B 221n gibt es nach Angaben der Fraktion eine neue Gefahrenstelle.
Der Radweg von Merbeck kommend, wird mit großem Gefälle unter die Brücke der B 221 geführt. Dort kommt aber auch mit starkem Gefälle der Radweg aus Arsbeck vom Engelsweg an.
Die Fahrradfahrer können sich weder sehen noch hören. Nur wer die Kurve kennt, kennt auch die Gefahr bei Gegenverkehr. Da dieser Fahrradweg ein offizieller Weg ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch ortsunkundige Freizeitfahrradfahrer diesen nutzen. Da bisher noch keine Unfälle passiert sind, sollte die Stelle nicht unterschätzt und eine Abhilfemöglichkeit gesucht werden.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und einer Ortsbegehung ist festzustellen, dass der ausgebaute Seitenbereich der L 367 von Merbeck nach Arsbeck ein benutzugspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ist. Eine Ausschilderung mit VZ 240 ist beidseitig vorhanden.
In § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge geregelt. Aus Absatz 4 geht hervor, dass Radfahrer einzeln hintereinander fahren müssen. Nebeneinander fahren dürfen sie nur, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auch für Fahrräder gilt das Rechtsfahrgebot. Somit hat der Radfahrer, soweit wie es ihm möglich ist die rechte Seite der befestigten Fläche zu nutzen.
Insbesondere an unübersichtlichen und nicht vollständig einsehbaren Stellen hat der Radfahrer besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit und ein langsames Umfahren des Brückenpfeilers sowie Einfahren in den vom Engelsweg kommenden Wirtschaftsweg, wie im vorliegenden Fall, liegen in der Pflicht des Radfahrers. Bei einer korrekten Verhaltensweise der Nutzer dieser Fläche, wird die Möglichkeit eines Passierens des Gegenverkehres ohne Unfallgefahr vorausgesetzt. Die Statistik der Kreispolizeibehörde Heinsberg belegt, das hier, wie bereits im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen korrekt genannt, keine Unfälle zu verzeichnen sind.
Von einer baulichen Veränderung oder weiteren Beschilderung des Einmündungsbereiches wird Abstand genommen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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123,7 kB
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