Entscheidungsvorlage - VO/2383/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung eines Kolumbariums, Antrag der CDU-Fraktion vom 19.09.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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09.04.2013
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.08.2012 hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen im Bereich der Totenhalle des Wegberger Friedhofs ein Konzept für die Herstellung eines Kolumbariums zu erarbeiten.
Der Antrag wurde in der Ratsitzung am 23.10.2012 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, dort jedoch noch nicht behandelt.
Da es sich um einen Antrag handelt, der mit einer baulichen Umsetzung verbunden wäre, erfolgt die Vorlage im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr.
Sachverhalt:
Von der CDU-Fraktion wird der Antrag für eine Umgestaltung der Totenhalle auf dem Wegberger Friedhof in zweierlei Hinsicht begründet. Zum einen würde damit der in der Bevölkerung vorhandenen Tendenz hin zu Urnenbestattungen in einem Kolumbarium entsprochen.
Der Anteil der Feuerbestattungen steigt von Jahr zu Jahr an und liegt mittlerweile bei ca. 48%, vor zehn Jahren noch bei ca. 21,5%. Ein weiterer Anstieg der Feuerbestattungen ist sehr wahrscheinlich. Ein Kolumbarium oder eine Urnenwand bieten eine attraktive Alternative zum herkömmlichen Urnengrab. Der Pflegeaufwand ist hier weitaus geringer.
Zum anderen wird im Antrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung die Totenhalle des Friedhofs Wegberg vorgeschlagen, da die dortigen Räumlichkeiten zur Aufbahrung von Verstorbenen kaum noch genutzt würden.
Letzteres kann von der Verwaltung bestätigt werden. Im Laufe der vergangenen drei Jahre wurden lediglich insgesamt 94 Verstorbene in der Totenhalle des Friedhofs Wegberg aufgebahrt. Für die in immer geringerem Umfang stattfindenden Aufbahrungen ist die vorhandene Anzahl von Aufbahrungsräumlichkeiten nicht erforderlich.
Die Verwaltung hat neben der Friedhofshalle Wegberg jedoch noch zwei weitere Möglichkeiten zur Umsetzung des Kolumbarium-Vorschlags in Erwägung gezogen und voruntersucht. Alle drei Varianten werden nachfolgend vorgestellt und die aus Sicht der Verwaltung vorhandenen Vor- und Nachteile erläutert.
Variante 1 - Kolumbarium in der Totenhalle des Friedhofs Wegberg
(s. Anlage 1 + 2 - Grundriss der Totenhalle sowie aktuelles Foto des Nebeneingangs)
Die Totenhalle des Friedhofs Wegberg wurde im Jahr 1961 bzw. 1966 erbaut. Sie besteht neben der eigentlichen Trauerhalle aus einem kreisförmig angeordneten Gebäudeteil mit Aufbahrungs- und Nebenräumen.
Derzeit werden drei Aufbahrungsräume vorgehalten. Zwei davon sind ca. 20m² groß und für die Unterbringung eines einzelnen Sarges geeignet, der dritte Raum ist ca. doppelt so groß. Weiter gibt es unmittelbar am Eingang einen sogenannten Hilfsmittel-Raum, der in dieser Nutzung nicht mehr zwingend an dieser Stelle benötigt wird. Es müsste eine Alternative geschaffen werden, da ein Raum notwendig ist, in dem der Sargwagen abgestellt werden kann. Alle vorgenannten Räume sind unterkellert.
Nach Vorstellung der Verwaltung könnten der Hilfsmittelraum, der Aufbahrungsraum 1, sowie die abzutrennende Hälfte des Raumes 2 zu Kolumbarium-Räumen umgebaut und umgenutzt werden. Der Zugang für die Öffentlichkeit würde über den vorhandenen Nebeneingang von der Straße aus erfolgen (s. Anlage 1), der derzeit für die Anlieferung der Verstorbenen und als Zugang zu den Aufbahrungsräumen genutzt wird. Der radial gekrümmte Flur müsste zur Schaffung eines abgeschlossenen Kolumbarium-Bereiches abgetrennt werden.
Es würden zwei Aufbahrungsräume verbleiben. Deren Zugang wäre jedoch nur noch über den Friedhof und den Zugang an der anderen Gebäudeseite möglich.
Eine denkbare und nach Ansicht der Verwaltung sinnvolle Möblierung der drei Kolumbarium-Räume mit Urnenwänden ist im Grundriss einskizziert (s. Anlage 2).
Aus Sicht des Fachbereichs Gebäudewirtschaft ergibt sich genau hieraus die voraus-sichtliche Hauptschwierigkeit der Nutzung als Kolumbarium. Durch die Anordnung der Urnen-Elemente (Standard-Elemente sind aus Beton und verfügen über ein hohes Eigengewicht) entlang der radialen Innenwände entstehen enorme zusätzliche Lasten, die erforderliche Abstützungsmaßnahmen in den darunterliegenden Kellerräumen erforderlich machen werden. Hierzu wären in jedem Falle statische Untersuchungen erforderlich.
Die bauliche Umsetzung würde insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:
o Unterteilung des großen Aufbahrungsraumes, Abtrennung des Flures
o Statische Ertüchtigungsmaßnahmen gemäß Anforderungen
o Bauliche und gestalterische Herrichtung der künftigen Kolumbarium-Räume (Boden, Wand- und Deckenflächen, Türen, Beleuchtung) sowie des Flurbereiches
o Erneuerung der Türanlage und der Eingangssituation des Nebeneingangs
o Sanierung des Vordaches des Nebeneingangs
o Erneuerung des befestigten Weges zum Nebeneingang
o Verbesserung des Erscheinungsbildes der Außenanlagen am neuen Kolumbarium-Zugang
Für eine wirtschaftliche Betrachtung der Variante 1 wäre die Erstellung einer Kosten-schätzung der Baumaßnahmen erforderlich, um diese in Bezug zur Anzahl der möglichen Urnenfächer zu stellen. Dies bedarf jedoch insbesondere einer genauen Untersuchung der statischen Voraussetzungen.
Aus Sicht des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit wird die Umgestaltung der Friedhofshalle Wegberg nicht favorisiert. Der Charakter des Gebäudes mit seinem angedeuteten Rundgang würde zerstört. Da der Zugang zum Kolumbarium nur von der Straße aus möglich wäre, fehlt hier auch die Eingliederung in das Gesamtbild bzw. Gesamtkonzept des Friedhofs.
Variante 2 - Urnenstelen im Freibereich des Friedhofes Wegberg
(s. Anlage 3 Fotomontage von Urnenstelen auf dem Friedhof Wegberg)
Die Aufstellung von Urnenstelen bietet für den Friedhof Wegberg eine sinnvolle und optisch sehr ansprechende Alternative zum Kolumbarium. Die Stelen können in das Gesamtbild bzw. Gesamtkonzept des Friedhofs eingegliedert werden. Hierdurch wird auch das Erscheinungsbild des Friedhofs verbessert und aufgelockert. Die Fläche um die Stelen kann durch geeignete Bepflanzung gärtnerisch ansprechend gestaltet werden.
Variante 3 - Alte Leichenhalle auf dem Friedhof in Arsbeck
(s. Anlage 4 + 5 Grundriss des Gebäudes sowie aktuelles Foto des Gebäudes)
Das Gebäude wurde 1955/1956 als Leichenhaus auf dem Friedhof in Arsbeck erbaut. Die Außenwände sind als massive Sichtmauerwerkwände hergestellt, das Dach ist ein flach geneigtes Pultdach. Erwähnenswert ist der neben dem Leichenhaus stehende, ebenfalls massiv gemauerte Glockenturm (s. Anlage 4).
Das Haus besteht aus einem ca. 16m² großen fensterlosen Raum mit hinterliegendem, nur von außen zugänglichem Abstellraum von ca. 3,5m².
Vor ca. 10 Jahren wurde die verglaste Frontseite des Gebäudes rückgebaut und durch eine geschlossene Wand ersetzt, um es fortan als Abstellraum für Gerätschaften des Baubetriebshofes nutzen zu können.
Für eine Umnutzung als Kolumbarium würde die geschlossene Frontseite wieder komplett geöffnet und durch eine offene (z.B. schmiedeeiserne) Türanlage ersetzt. Dadurch würde das Kolumbarium als ein offener, jedoch weitgehend witterungsgeschützter Raum entstehen.
Eine mögliche und nach Ansicht der Verwaltung sinnvolle Möblierung des Raumes mit Urnenwänden ist im Grundriss dargestellt (s. Anlage 5).
Der hinterliegende Abstellraum würde in seiner Nutzung erhalten bleiben.
Aus Sicht des Fachbereichs Gebäudewirtschaft würde die bauliche Umsetzung insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich machen:
o Rückbau der Front-Außenwand, Einbau einer offenen Türanlage
o Bauliche und gestalterische Herrichtung des Innenraums (vorhandenes Sichtmauerwerk)
o Reinigung und Ausbesserung der Sichtmauerwerkflächen des Gebäudes und des Glockenturms
o Erneuerung der Dachdeckungen von Gebäude und Glockenturm
o Erneuerung von Tür und Fenster des hinterliegenden Abstellraums
o Erneuerung der an das Gebäude anschließenden Außenanlagen (Gebäuderand, befestigte Flächen)
Für eine wirtschaftliche Betrachtung der Variante 3 wäre die Erstellung einer Kosten-schätzung für die notwendigen baulichen Maßnahmen erforderlich, um diese in Bezug zur Anzahl der möglichen Urnenfächer zu stellen.
Durch die Umnutzung des Gebäudes hin zu einem Kolumbarium würde aus dem mittlerweile unansehnlichen ehemaligen Leichenhaus wieder ein baulich ansprechendes Objekt, dessen Nutzung seiner ursprünglichen Bestimmung entsprechen und dem Erscheinungsbild des Friedhofes Arsbeck zugutekommen würde.
Aus Sicht des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit wird diese Maßnahme favorisiert. Es würde nicht nur für Arsbeck, sondern auch für den Bereich Dalheim, Wildenrath und Merbeck eine sehr attraktive Alternative zur herkömmlichen Urnenbestattung geschaffen.
Es entstünde ein würdiger Ort, an dem die Angehörigen in Ruhe um die Verstorbenen trauern und verweilen können.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Es entstehen Personalkosten im Rahmen der notwendigen Voruntersuchungen der vorgeschlagenen Alternativen. Je nach Umfang und Anzahl der zu untersuchenden Varianten ist mit einem weiteren Aufwand von ca. 20 30 Stunden zu rechnen.
Finanzielle Mittel für die spätere planerische und bauliche Umsetzung eines Kolumbariums müssten für den Haushalt des Jahres 2014 vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Realisierung eines Kolumbariums die Kosten und Wirtschaftlichkeit der Variante 2 (Urnenstelen im Freibereich auf dem Friedhof Wegberg) und der Variante 3 (Kolumbarium in der alten Leichenhalle Arsbeck) näher zu untersuchen.
Beschlussvorschlag - Alternative:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, dem Antrag der CDU-Fraktion folgend, die Verwaltung zu beauftragen, den teilweisen Umbau der Leichenhalle auf dem Friedhof Wegberg und die Errichtung eines Kolumbariums technisch und wirtschaftlich näher zu untersuchen.
