Entscheidungsvorlage - VO/2371/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.10.2012 hat der Handballsportverein 1974 e.V. (HSV) den beiliegenden Antrag gestellt.

 

Der Verein begründet seine Forderung nach eigenen Räumlichkeiten in der neuen Sporthalle mit dem Argument, dass allen Vereinen, die einen Raum im ehemaligen Begegnungszentrum (BGZ) genutzt haben, in der neuen Halle ebenfalls wieder ein Raum zur Verfügung gestellt werden sollte. Außerdem sei eine auswärtige (außerhalb der Spielstätte) Lagerung von Trikots und Bällen nicht zumutbar. Trainer- und Mannschaftssitzungen sollen dort abgehalten und Pokale ausgestellt werden.

 

Grundsätzlich erkennt die Verwaltung die Wünsche des Vereins an, sieht sich aber nicht in der Lage weitere Räumlichkeiten unterhalb der neuen Zweifachsporthalle für die Vereine zur Verfügung zu stellen, da bereits alle Räumlichkeiten belegt sind.

Eine Ungleichbehandlung des HSV mit den Vereinen, die im ehemaligen Begegnungszentrum Räumlichkeiten genutzt hatten, liegt nicht vor, da die Nutzung von einem Nebenraum im BGZ lediglich temporär und nur mündlich bis zur Aufgabe des BGZ gestattet wurde. Ein Nutzungsvertrag mit Kostenbeteiligung wurde nicht abgeschlossen. Dies war ein Entgegenkommen an den Verein, das bewusst keine Folgewirkung auslösen sollte.

 

Für die Lagerung der Bälle ist zwischenzeitlich eine Lösung in Abstimmung mit der Verwaltung gefunden worden. Diese werden in Ballwagen im Geräteraum der Zweifachsporthalle gelagert.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Handballsportverein Wegberg 1974 e.V. nicht zu entsprechen.

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Anlagen

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